LTP Sonderegger zog Bilanz über die zu Ende gehende Landtagsperiode
Bregenz (vlk) - „Vorarlberg braucht einen starken Landtag, um die Gestaltungsspielräume zu bewahren.“
Das sagte Landtagspräsident Harald Sonderegger am 23. September im Rahmen der Pressekonferenz anlässlich
der zu Ende gehenden (XXX.) Landtagsperiode.
„Vorarlberg ist seit über 100 Jahren selbständig – das soll auch in Zukunft so bleiben“, erklärte
der Landtagpräsident. Die Vorarlberger Bevölkerung schätzt die Eigenständigkeit unseres Landes
und damit den Landtag als Fundament des politischen Handelns. Das haben die Ergebnisse der repräsentativen
Meinungsumfrage aus dem Jahr 2018 über die Bedeutung des Vorarlberger Landtags klar belegt. Sonderegger betonte:
„Um weiterhin den Vorarlberger Weg selbst bestimmen und gestalten zu können, ist das demokratisch gewählte
Landesparlament sowohl die Voraussetzung als auch das passende Instrument.“ Ziel des Landtags muss es sein, „dass
die Bürgerinnen und Bürger noch mehr über den Landtag und seine wichtigen Aufgaben wissen und den
Mehrwert des Landtags als politische Plattform im Land noch stärker wahrnehmen und schätzen“.
Für den Landtagspräsidenten steht in der kommenden Landtagsperiode im Vordergrund, sich auf die größte
Stärke des Vorarlberg Landtags zu besinnen: „Die Kooperationsfähigkeit aller politischen Kräfte.
Wenn wir an einem Strang ziehen, können wir inhaltlich gute Lösungen zum Wohle der Bevölkerung und
zur Weiterentwicklung des Landes sicherstellen. Die vielfach einstimmigen Beschlüsse der XXX. Landtagsperiode
zeigen: Die Abgeordneten aller Fraktionen sind – trotz unterschiedlicher politischer Positionen und Zugänge
– bemüht, gute und nachhaltige Lösungen zu erzielen, von denen letztendlich alle profitieren.“
In der zu Ende gehenden Landtagsperiode ist das Plenum 48 Mal zusammengetreten, dazu kommen 341 Ausschusssitzungen.
94 Landesgesetze wurden beschlossen, zweimal wurde die Landesverfassung geändert. Als „legislative Meilensteine“
dieser Landtagsperiode nannte Sonderegger vor allem Änderungen im Wahlrecht betreffend die Nutzung des Zentralen
Wählerregisters, die Modernisierung des Gehaltssystems im Landesdienst sowie die Änderung des Raumplanungsgesetzes
und des Grundverkehrsgesetzes als Maßnahmen gegen die Baulandhortung und für die Baulandmobilisierung.
Er erwähnte auch die Änderung des Gemeindegesetzes mit einer Reihe wichtiger „Updates“ und Anpassungen
des Kindergartengesetzes, die u.a. dem steigenden Bedarf an Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen Rechnung
tragen.
Mit Blick auf die Landtagswahl am 13. Oktober appellierte Sonderegger an alle Wahlberechtigten, insbesondere Erst-
und Jungwählende, ihr Stimmrecht wahrzunehmen: „Das Recht, wählen zu dürfen, ist ein Kernelement
der repräsentativen Demokratie. Nur wer wählt, entscheidet mit. Das betrifft uns alle, aber vor allem
auch die junge Generation, die wichtige Weichen stellen kann. Es geht um nicht weniger als die Zukunft des Landes,
also um unsere Zukunft!“
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