NÖ Wanderausstellung in der Volksschule Egelsee eröffnet – LR Teschl-Hofmeister:
Gewaltfreies Aufwachsen als zentrales Kinderrecht
Egelsee/St. Pölten (nlk) - Am 18. September hat Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister
die Wanderausstellung der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft in der Volksschule Egelsee eröffnet und vorgestellt.
„In diesem Jahr werden zwei wichtige Jubiläen gefeiert:
Vor 30 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention beschlossen, sie formuliert weltweit gültige Grundwerte
im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Im selben Jahr wurde in Österreich außerdem jegliche Form von
Gewaltanwendung als Erziehungsmittel untersagt, damit war Österreich das vierte Land, das gewaltfreies Aufwachsen
als zentrales Kinderrecht gesetzlich verankert hat“, erklärt Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister
den Anlass der Wanderausstellung.
Die NÖ Kinder & Jugendanwaltschaft hat das 30-jährige Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention
(UN-KRK) zum Anlass genommen, in Zusammenarbeit mit der NÖ Bildungsdirektion eine Wanderausstellung der Kinderrechte
für Niederösterreichs Volksschulen zu organisieren. „Das Land schafft eine gute Basis – Gesetze und Regeln
-, damit Kinder in Sicherheit und gesund aufwachsen können. Aber nur wer Regeln, Rechte und Pflichten kennt,
kann sich dafür einsetzen und weiß, wann Unrecht geschieht. Es ist daher wesentlich, dass Kinder über
ihre Rechte und Pflichten Bescheid wissen“, so Teschl-Hofmeister.
Doris Wagner, Leiterin des pädagogischen Bereiches der Bildungsdirektion NÖ: „Die Schule ist ein wesentlicher
Sozialisations- und Lernort für Kinder. Der Inhalt von Kinderrechten kann hier einerseits im schulischen Kontext
vermittelt, andererseits auch im Alltag unter Anleitung und Vorbild von pädagogisch qualifizierten Personen
gelebt werden. Kinder lernen so ihre eigenen Rechte zu vertreten und - unabdingbar damit verknüpft - die Rechte
anderer zu achten.“
NÖ Kinder- und Jugendanwältin Gabriela Peterschofsky-Orange macht aufmerksam: „Das Verständnis der
Kinder für Kinderrechte kann dadurch gefördert werden, indem die Wechselseitigkeit der Rechte erklärt
wird. Das bedeutet, dass die Regeln und Rechte nicht nur für das jeweilige Kind gelten, sondern auch für
die Anderen. Das kommt auch in der goldenen Regel zum Ausdruck: Was du nicht willst, das man dir tut, das füg
auch keinem andern zu.“
Die Ausstellung kann von den Volksschulen Niederösterreichs ab 1. Oktober 2019 in den Bildungsregionen entliehen
werden. Die Wanderausstellung besteht aus neun selbststehenden Schautafeln und gibt altersadäquat einen Überblick
zu den Kinderrechten.
|