Handelsobmann Peter Buchmüller und Internethandelssprecher Martin Sonntag: „Machen uns
dafür auch beim künftigen Finanzminister stark“
Wien (pwk) - „Mit einem vorzeitigen Aus der 22-Euro-Freigrenze für Kleinsendungen aus Staaten außerhalb
der europäischen Union wäre ein Steuerschlupfloch für ausländische Onlinehandelsgiganten geschlossen.
Ein schnellstmöglicher Wegfall der 22-Euro-Grenze schon vor dem 1. Jänner 2021 ist daher notwendig und
sinnvoll“, begrüßen Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ), und Martin Sonntag, Obmann des Bundesgremiums Internethandel der WKÖ, einen entsprechenden Initiativantrag,
der bei der Sondersitzung des Parlaments am 19. September diese Möglichkeit eröffnet.
Der möglichst rasche Wegfall der Freigrenze für Online-Bestellungen aus so genannten Drittstaaten bedeutet,
dass Pakete künftig ab dem ersten Cent zu versteuern sind. Die aktuell geltende Einfuhrumsatzsteuer-Freigrenze
bei 22 Euro eröffnet nämlich die Möglichkeit zur Umgehung der korrekten Versteuerung. „Das kann
nicht im Interesse Österreichs sein“, so Handelsobmann Buchmüller.
„Aus persönlichen Gesprächen wissen wir, dass das Finanzministerium und die Post bereits jetzt mit Hochdruck
daran arbeiten, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Einfuhrumsatzsteuer
so rasch als möglich ab dem ersten Euro eingehoben werden kann. Die Bundessparte Handel wird sich beim künftigen
Finanzminister dafür stark machen, dass die Freigrenze nach dem Vorbild Schwedens zum frühestmöglichen
Zeitpunkt abgeschafft wird.“
Als „Wermutstropfen“ macht Martin Sonntag, Obmann des Bundesgremiums Internethandel der WKÖ, vor der Sondersitzung
des Nationalrates am Donnerstag jedoch die geplante Einführung einer Werbeabgabe auch auf Onlinewerbung aus.
Befürchtet wird, dass die Werbeabgabe durch die ausländischen Onlinehandelsgiganten an die Handelsunternehmen
in Österreich weitergeben wird, wie das etwa in Frankreich bereits geschieht. „In Österreich ist der
Handel schon jetzt der größte Zahler der Werbeabgabe“, rufen die Branchenvertreter in Erinnerung. Daher
plädieren Handelsobmann Peter Buchmüller und Internethandels-Branchensprecher Martin Sonntag für
die Senkung des Steuersatzes der Online-Werbeabgabe – spätestens bei der nächsten Steuerreformetappe
- von 5 auf 3 Prozent: „Das würde die finanzielle Mehrbelastung des Handels durch die Überwälzung
der Offline-Werbeabgabe auf uns zumindest teilweise abfedern.“
Unverändert einsetzen will sich der Handel auch bei der künftigen Bundesregierung, dass der stationäre
Handel und die Digitalkonzerne steuerlich gleich behandelt werden – Stichwort: digitale Betriebsstätte. Buchmüller:
„Es kann nicht sein, dass der stationäre Handel Steuern und Abgaben bezahlt, große Mitbewerber mit einem
ausschließlich digitalen Angebot aber nicht. Da muss es künftig Gerechtigkeit geben.“
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