Historisch bedeutsame Erinnerungsstätten wie die „Todesstiege“ sollen weiterhin öffentlich
zugänglich sein
Linz (lk) - Zu grotesken Situationen kann die aktuelle Rechtslage im Denkmalschutzgesetz und im Haftungsrecht
führen. Denn bei Denkmälern besteht regelmäßig die Herausforderung, dass diese - zur Erhaltung
des Originalzustands sowie aus sonstigen Interessen des Denkmalschutzes - nicht an aktuelle Sicherheitsstandards
angepasst werden dürfen.
Die Konsequenzen: Haftungsrechtliches Risiko für die Eigentümer oder gar eine Sperre von denkmalgeschützten
Anlagen. So wie es aktuell bei der „Todesstiege“ in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen der Fall ist. Die „Todesstiege“
ist seit über einem Jahr gesperrt und daher für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.
„Historisch so wichtige Erinnerungsstätten sollen weiterhin öffentlich zugänglich sein und nicht
wegen Ö-Normen oder anderen Vorschriften gesperrt werden müssen. Da wäre etwas mehr Hausverstand
im Gesetz angebracht“, so Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner.
Den Besucherinnen und Besuchern sei ja auch klar, dass sie bei der Besichtigung solcher Anlagen und Gebäude
nicht auf moderne Sicherheitsstandards vertrauen können. Man solle ihnen daher auch eine gewisse Eigenverantwortung
zumuten können, fordert der Landeshauptmann.
Landeshauptmann Thomas Stelzer und sein Stellvertreter Manfred Haimbuchner pochen daher auf eine Änderung
des Denkmalschutzgesetzes und des Haftungsrechts. Eine entsprechende Resolution an die Bundesregierung soll am
19. September im Oberösterreichischen Landtag beschlossen werden.
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