Zusätzlich zu den Begutachtungsentwürfen werden künftig auch Stellungnahmen
dazu veröffentlicht.
Eisenstadt (blms) - Bevor ein Gesetz bzw. eine Novelle dem Burgenländischen Landtag zur Beschlussfassung
vorgelegt wird, muss ein Begutachtungsverfahren durchlaufen werden. Dies ermöglicht es jeder interessierten
Person, sich in einem Zeitraum von vier Wochen dazu zu äußern. „Das ist eine wichtige Möglichkeit
der Bevölkerung zur Partizipation am politischen Geschehen“, so Landeshauptmann Hans Peter Doskozil für
die Burgenländische Landesregierung. „Um die Burgenländerinnen und Burgenländer bestmöglich
zu informieren, sollen Stellungnahmen in Zukunft veröffentlicht werden.“
Diese Neuerung tritt ab sofort in Kraft. Stellungnahmen werden unter http://www.e-government.bgld.gv.at im Bereich Landesrecht abrufbar sein.
Von der Veröffentlichung der Stellungnahmen erhofft man sich eine bessere Information und stärkere Einbindung
der Bürgerinnen und Bürger in den Gesetzgebungsprozess. Damit wird auch nachvollziehbar, welche Interessensvertretung
zu bestimmten Themen argumentiert. Bereits jetzt veröffentlicht das Land Burgenland folgende Informationen
zum Landesrecht:
- Begutachtungsentwürfe von Landesgesetzen und Verordnungen
- Begutachtungsentwürfe von Landesgesetzen, die Gegenstand
einer Bürgerinnen- und Bürgerbegutachtung sind
- Landesgesetzblätter
- Kostenloser Newsletter, der darüber informiert, wann
ein Landesgesetzblatt erschienen ist und welche Rechtsvorschriften darin verlautbart wurden
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