LR Königsberger-Ludwig: Gesellschaft sollte möglichst diskriminierungsfrei sein
St. Pölten (nlk) - Die NÖ Antidiskriminierungsstelle verzeichnete im Berichtszeitraum 2017 – 2018
insgesamt 124 Beschwerden von Personen, die sich in den verschiedenen Lebensbereichen von staatlichen und privaten
Einrichtungen und Stellen ungerecht behandelt fühlten, informierte Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig
am 26. September in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der NÖ Gleichbehandlungsbeauftragten Christine Rosenbach.
71 Beschwerden oder 57 Prozent alle Beschwerden betrafen Beschwerden wegen Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung.
Beschwerden aufgrund Diskriminierung der Ethnie gab es 20, wegen Geschlechterdiskriminierung oder Religion/Weltanschauung
sieben, aufgrund des Alters drei und wegen Mehrfachdiskriminierungen gab es neun Beschwerden.
Königsberger-Ludwig erinnerte daran, dass das Land Niederösterreich bereits im Jahr 2005 eine Antidiskriminierungsstelle
geschaffen habe. Als Meilenstein bezeichnete sie das NÖ Antidiskriminierungsgesetz aus dem Jahr 2017, mit
dem „alle Diskriminierungsmerkmale gleichermaßen geschützt werden“ und alle Lebensbereiche umfasse.
Ziel müsse eine diskriminierungsfreie Gesellschaft sein.
Die Landesrätin sprach sich auch für einen „Etappenplan für barrierefreie Zugänge in öffentlichen
Gebäuden“ aus. Ebenso sollte es einen Mindestschadenersatz für jene geben, die von Diskriminierung betroffen
seien. Ein „großes Manko“ ist für sie auch, dass es bei Diskriminierungen zwar den Anspruch auf Schadenersatz,
aber „keine Beseitigung der Diskriminierung gibt“.
Christine Rosenbach bezeichnete die NÖ Antidiskriminierungsstelle als „niederschwellige Beratungsstelle“ mit
dem Ziel, den Menschen „rasch und unbürokratisch“ zu helfen. Die gesetzliche Basis bilde dafür die Grundlage,
es brauche aber auch „Herz und Verständnis“ für die Menschen.
|