Kärnten: Reform der Landesgesellschaften

 

erstellt am
25. 09. 19
13:00 MEZ

LH Kaiser und LR Gruber präsentieren Neuausrichtung erstmals gemeinsam der Öffentlichkeit – Klare Zuständigkeiten, mehr Transparenz und Einsparungen
Klagenfurt (lpd) - Doppelstrukturen sollen vermieden werden, die Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche klar definiert, die Zahlungsflüsse transparent gemacht und die Verwaltung verschlankt werden. Das und die effiziente Kontrolle sind gemeinsames Ziel der am 24. September im Rahmen der Regierungssitzung vorgestellten Reform der Landesgesellschaften. Eine Neuausrichtung mit großem Einsparungspotenzial, die im anschließenden Pressefoyer im Spiegelsaal der Kärntner Landesregierung von Landeshauptmann Peter Kaiser und Beteiligungsreferent LR Martin Gruber erstmals der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Die Beteiligungsgesellschaften sind künftig ebenso wie die entsprechenden Landesabteilungen klar dem jeweiligen Referenten zugeordnet - die Geschäftsführer werden von derzeit acht auf vier reduziert. Deutliche Einsparungen seien in diesem Bereich allerdings bereits mit der Vertragsschablonenverordnung gesetzt worden.

„In der Babeg beispielsweise wird es nach Auslaufen eines Vertrages künftig nur noch einen Geschäftsführer geben. Die Aufgabe der Babeg wird sich künftig verstärkt auf die der Betriebsansiedelungen in Kärnten konzentrieren“, erklärt Kaiser. Auch beim KWF (Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds) soll auf einen Geschäftsführer reduziert werden. „Vorstände und Aufsichtsräte werden über die geplanten Maßnahmen informiert. Zur Umsetzung sind die erforderlichen gremialen Beschlüsse in den Gesellschaften notwendig. Parallel dazu wird auch der Verfassungsdienst beauftragt, eine Novelle des KWF- und des KBV- Gesetzes auszuarbeiten“, so der Landeshauptmann der zum vorgegebenen Zeitrahmen meint: „Unser Ziel ist es, das alles bis Jahresende oder spätestens bis zum ersten Quartal 2020 unter Dach und Fach zu bringen.“

Zu wenig Effizienz bescheinigt auch Beteiligungsreferent Gruber der bisherigen Struktur der Landesgesellschaften. „Ich sehe in der Zersplitterung der Zuständigkeiten keinen Vorteil für das Land Kärnten und für den Steuerzahler“, so Gruber, der in der Reform klare Verbesserungen ortet. Auch die LKGB (Land Kärnten Beteiligungen GmbH) und die Seeimmobiliengesellschaft Kärnten (SIG) werden in diesem Sinne künftig unter dem Dach der Kärntner Beteiligungsverwaltung (KBV) zusammengeführt. „Die KBV wird damit in Zukunft ihrem Namen gerecht, und fungiert als zentrale Verwaltung für unsere Landesbeteiligungen“, so Gruber. Es wird damit nur mehr einen Vorstand geben, der Aufsichtsrat der KBV bleibt bestehen und alle bisherigen Veräußerungserlöse werden in einen strategischen Beteiligungsfonds einfließen. Sie dürfen also nicht für Förderungen oder verlorene Zuschüsse, sondern nur noch für strategische Beteiligungen in der Bereichen Logistik und Tourismus verwendet werden. „Die KBV ist auf landesgesetzlicher Basis eingerichtet - dadurch sind sowohl sie als auch die eingesetzten finanziellen Mittel viel stärker geschützt“, betonte der Landesrat.

Betroffen von der Reform ist beispielsweise auch der Bereich der Logistik. Das Logistikcenter Austria (LCA) wandert aus dem Aufgabenbereich der Babeg in den Bereich der KBV. „Damit hat sich das Logistikcenter Austria künftig ausschließlich um die Entwicklung und den Betrieb zu kümmern und nicht mehr um Betriebsansiedelungen“, erklärt Gruber. Heraus aus der KBV und zurück zum Land kommen dagegen die 60% der Anteile an der Kärnten Werbung, die bis dato in der Kärntner Beteiligungsverwaltung liegen. „Die Kärnten Werbung ist eine Marketingagentur. Es macht überhaupt keinen Sinn, sie weiterhin wie eine Liegenschaft zu behandeln“, so Gruber. Die Zuständigkeit für die Kärnten Werbung wird zukünftig klar dem Tourismusreferenten zugeordnet, „der auch für die strategische Entwicklung des Tourismus verantwortlich ist.“

„Die Erwartung an die Politik ist, dass sie steuert und kontrolliert. Das soll sich künftig auch in den Gesellschaftsstrukturen widerspiegeln“, sind sich Gruber und Kaiser einig. Man setze damit klare Maßnahmen gegen die überbordenden Strukturen der Gesellschaften mit Landesbeteiligung. Durch eine halbjährliche Berichtspflicht an die jeweiligen Referenten schaffe man auch die Grundlage für eine effiziente Kontrolle, womit die Reformbestrebungen in Summe den Empfehlungen des Landesrechnungshofes entsprechen.

 

 

 

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