Beschluss am 27. September im Wiener Landtag. Wirtschaftskammer Wien lobt Verbesserungen –
etwa die Eindämmung der „Mozartverkäufer“. Kritik an massiver Gebührenerhöhung.
Wien (wkw)- 27. September beschließt der Wiener Landtag eine Anpassung des Gebrauchsabgabengesetzes
(GAG). Im Zuge des Begutachtungsverfahrens konnte die Wirtschaftskammer Wien für Betriebe einige Verbesserungen
erreichen. Doch es kommen auch empfindliche Gebührenerhöhungen.
Eindämmung der Mozartverkäufer
Als wichtige Neuerung bezeichnet Rainer Trefelik, Obmann der Sparte Handel der Wirtschaftskammer Wien, das
Vorgehen gegen den Wildwuchs der sogenannten Mozartverkäufer: „Seit vielen Jahren prägen sie das Bild
in der Wiener Innenstadt - und es wurden immer mehr. Vor allem in der Wiener City ist öffentlicher Raum sehr
knapp. Ein gutes Miteinander kann es nur mit klaren Regeln geben.“ Daher fordert die WK Wien schon lange eine zahlenmäßige
Eindämmung und ein Platzkartensystem, wie es das auch für Straßenkünstler gibt. Jetzt kommt
ein Tarif für solche Straßenverkäufer. „Er wird den Wildwuchs etwas reduzieren und das Shopping-Ambiente
für die Kundinnen und Kunden erhöhen,“ ist er überzeugt.
Ladenvorbauten: Gebührenflut verhindert
Wenn Geschäfte ihre Auslage in den öffentlichen Raum vorbauen, brauchen sie dafür eine Genehmigung
und müssen jedes Jahr Gebrauchsabgabe an die Stadt bezahlen. Einige Geschäfte haben nun von der Stadt
aber eine zweite Rechnung bekommen - und zwar für Leuchtschilder in diesem Ladenvorbau. Die betroffenen Betriebe
wandten sich an die WK Wien und baten um Hilfe. „Die WK Wien hat sich nun bei der Stadt Wien mit ihrer Rechtsmeinung
durchgesetzt, wonach die Gebühr für den Ladenvorbau auch sein gesamtes Inneres abdeckt. Den Betrieben
wird damit eine Doppelbezahlung erspart,“ zeigt sich Trefelik erfreut. Die WK Wien fordert aber weiter die komplette
Abschaffung der Gebühren auf Schilder und Lampen.
Nutzungstarife: Schmerzliche Anhebung
Empfindlich teurer wird die Gebühr für Lampen und Scheinwerfer. Derzeit beträgt sie 9,70 Euro
im Jahr pro Lampe, künftig werden es 30 Euro sein. Massiv teurer werden auch die Kosten für Baustofflagerungen
- und zwar je nach Art um neun bis 43 Prozent. Das macht Bauen teurer. Auch der Strafrahmen wird empfindlich erhöht:
So soll etwa das Vergehen, dass der GAG-Bescheid nicht im Betrieb aufliegt, nicht mehr mit bis zu 2000 Euro, sondern
mit bis zu 21.000 Euro bestraft werden. „Aus Sicht der WK Wien fehlt hier jede Verhältnismäßigkeit,“
meint Trefelik.
Nach Gutdünken der Beamten
Problematisch sieht der Spartenobmann auch die Ausweitung der sogenannten Versagungsgründe durch die Stadt,
die regeln, in welchen Fällen die Stadtverwaltung eine beantragte Nutzung ablehnen kann: „19 solcher Gründe
gibt es bereits - darunter sehr allgemeine Formulierungen wie die Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität
für Personen. Jetzt kommen zwei weitere Gründe dazu, die ebenfalls so allgemein formuliert sind, dass
nach Ansicht der WK Wien praktisch jeder Antrag nach Gutdünken der Beamten abgelehnt werden könnte."
Das widerspricht den Grundsätzen des Rechtsstaats. Die WK Wien fordert daher präzise formulierte Gründe,
damit Unternehmen auch Rechtssicherheit haben.
Unsichere Zeiten für Kioske
Als absolut nicht notwendig erachtet die WK Wien die weitere Verkürzung der Bewilligung von Kiosken. Bis
2013 konnten Kioske unbefristet genehmigt werden, danach nur mehr für zehn Jahre. Künftig soll es eine
Erstgenehmigung nur mehr für fünf Jahre geben und eine Folgegenehmigung für sieben Jahre. Dieser
Zeitraum ist zu kurz, um unternehmerische Investitionen zurückzuverdienen.
Einiges wird aber auch leichter, erklärt Trefelik: „So werden für Kleinaufsteller wie Halterungen für
Fahnen, flach angebrachte Schilder oder Lautsprecheranlagen unbefristete Genehmigungen möglich. Weiters wird
die Bewilligung eines Ladenvorbaus künftig dem Hausbesitzer zugerechnet, was bei einem Mieterwechsel im Geschäftslokal
zahlreiche Verfahren erspart.“
Hintergrund
Gebrauchsabgaben zahlt man in Wien für sehr vieles: Leuchtende Schilder, Scheinwerfer, Schanigärten,
Warenständer vor dem Geschäft, Baustofflagerungen vor einer Baustelle etc. Sprich: Überall, wo man
den öffentlichen Raum für seine Zwecke nutzt.
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