Luxemburg/Eisenstadt (blms) - Öffentliche Wasserversorger sollen den Schutz des Grundwassers vor hohen
Nitrateinträgen einfordern können. In einem Umweltverfahren des WLV Nördliches Burgenland vor dem
EuGH wurde ein europaweit wirksamer Riesenerfolg für den Schutz unseres Grundwassers erzielt. Die Eingabe
des Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland (WLV) zum Aktionsprogramm Nitrat beim Bundesministerium für
Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT, ehemals BMLFUW), welches auch die Umwelt- und Wasserwirtschaftsagenden zu verantworten
hat, wurde nun als Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verhandelt und
nun ist das Urteil ergangen. Mitbeteiligte waren ein Biolandwirt aus Lichtenwörth und die Markgemeinde Zillingdorf.
Im Zuge des Verfahrens ging es schwerpunktmäßig um die Frage, ob der WLV als Wasserversorger ein
Recht darauf hat, dass seine für die nordburgenländische Bevölkerung genutzten Grundwasserressourcen
durch (gesetzliche) Regelungen so zu schützen sind, dass der Nitratgrenzwert von 50mg/l nicht überschritten
wird, und ob der WLV diesbezüglich erforderliche Anpassungen auch einfordern kann.
Erfreut über das Urteil des Europäischen Gerichtshof sind die Landesräte Christian Illedtis,
zuständig in der Bgld. Landesregierung für Gemeinden, und Umweltlandesrätin Astrid Eisenkopf. Illedits:
„Es geht um die Menschen in den Gemeinden. Diese erwarten sich Trinkwasser in höchster Qualität und Versorgungssicherheit
mit dem Lebensmittel Wasser. Das Urteil hat Auswirkungen für ganz Europa. Im Sinne der Bevölkerung bringt
das Urteil viel Sicherheit für die Zukunft.“ Mit dem Urteil des EuGH besteht nun ein Anspruch auf die Einhaltung
der EU Nitrat-Richtlinie ergänzt Eisenkopf: „Das Urteil ist ein wichtiger Beitrag, das Wasser zu schützen.
Wir benutzen alle den selben Boden, dieser muss geschützt werden. Eine gesunde Umwelt muss im Interesse aller
sein.“
EuGH-Urteil im Sinne des Grundwasserschutzes
Mit dem Urteil des EuGH vom 03.10.2019 wurde der Argumentation des Wasserleitungsverbandes Nördliches
Burgenland, welcher durch den RA Dr. Christian Onz vertreten wurde, vollinhaltlich rechtgegeben.
Es wurde in dem europaweit geltenden Urteil festgestellt, dass sich ein öffentlicher Wasserversorger, genauso
wie ein Einzelner oder eine Gemeinde als öffentliche Körperschaft zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen
durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen auf die EU Nitrat Richtlinie berufen können, wenn sie von einer
Verunreinigung des Grundwassers betroffen sind, etwa weil sie in der Nutzung eigener Brunnen zur rechtmäßigen
Trinkwassergewinnung behindert werden.
Weites wird festgehalten, dass die Umsetzung der EU Nitrat Richtlinie, welche in Österreich über das
Aktionsprogramm Nitrat erfolgt, darauf abzielen muss, eine Belastung des Grundwassers mit mehr als 50 mg/l Nitrat
zu verhindern oder zu beseitigen, wenn die Ableitung von Stickstoffverbindungen aus landwirtschaftlichen Quellen
erheblich zu dieser Verunreinigung beiträgt.
Die Mitgliedstaaten müssen alle vier Jahre wirksam überprüfen, ob die bestehenden Aktionsprogramme
zur Umsetzung der EU Nitrat Richtlinie ausreichen, um eine Belastung des Grundwassers mit mehr als 50 mg/l Nitrat
zu verhindern oder zu beseitigen. Es müssen alle notwendigen zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte
Aktionen getroffen werden, wenn sich zeigt, dass dies nicht der Fall ist.
Abschließend wird auch festgehalten, dass die innerstaatlichen Gerichte die Beurteilung der Wirksamkeit der
Aktionsprogramme und die Entscheidungen betreffend zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen
überprüfen können müssen.
Der Technische Betriebsleiter DI Dr. Helmut Herlicska, der sich als Grundwasserexperte bereits seit vielen Jahre
für die Belange des Grundwasserschutzes engagiert, meint dazu: „Wir versorgen unsere Bevölkerung mit
Trinkwasser in höchster Qualität. Dafür werden hohe Investitionen getätigt, und mit umfangreichen
Untersuchungen wird die laufende gute Qualität des abgegebenen Wassers garantiert. Gleichzeitig stellen uns
Belastungen des Grundwassers, welche durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung bedingt sind, laufend vor große
Herausforderungen. Durch das am 3. Oktober verkündete Urteil des EuGH ist ein sehr wichtiger Schritt hin zu
einem nachhaltigen Grundwasserschutz erfolgt. Diese Urteil gewährleistet, dass die Bevölkerung ohne aufwendige
Aufbereitungsmaßnahmen und dadurch entstehende hohe Kosten auch in Zukunft mit einwandfreiem Trinkwasser
versorgt werden kann.“
„Wir haben es geschafft, dass durch unsere Initiative das Trinkwasser nicht nur in Österreich, sondern in
ganz Europa geschützt werden muss. In den wenigen Einzugsbereichen der öffentlichen Brunnen und Quellen
muss ein nachhaltiger Grundwasserschutz gewährleistet werden. Dies hat das zuständige Bundesministerium
entsprechend verantwortungsvoll sicher zu stellen. Wir setzen uns für den Grundwasserschutz bereits seit Jahren
ein. Mit dem EuGH-Urteil ist uns ein epochaler Durchbruch für die zu versorgenden Menschen gelungen. Wir als
öffentlicher Wasserversorger werden auch in Zukunft unermüdlich der „Anwalt“ der Menschen sein“, so Obmann
Bgm. Ing. Gerhard Zapfl und der Leitende Bedienstete Mag. Klaus Sauer.
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