Konstituierende Sitzung am 23. Oktober, Präsidiale tagt am 16. Oktober
Wien (pk) - Nach Auszählung sämtlicher Briefwahl- und Wahlkartenstimmen steht es nun endgültig
fest: Im neu gewählten Nationalrat werden wieder fünf Fraktionen vertreten sein. Neben ÖVP, SPÖ,
FPÖ und NEOS haben auch die Grünen – nach zweijähriger Zwangspause – wieder den Einzug ins Hohe
Haus geschafft. Die Liste JETZT scheiterte hingegen, wie auch die anderen Kleinparteien, an der 4%-Hürde.
Die Mandatsverteilung lautet gemäß dem am Abend des 3. Oktober von der Bundewahlbehörde bekanntgegebenen
vorläufigen Endergebnis wie folgt: ÖVP 71 (+9), SPÖ 40 (-12), FPÖ 31 (-20), Grüne 26 (+26),
NEOS 15 (+5).
Angelobt werden die 183 Abgeordneten bei der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Nationalrats am 23.
Oktober. Diese findet wie alle Nationalratssitzungen während der Sanierung des historischen Parlamentsgebäudes
im Großen Redoutensaal der Hofburg statt. Als Sitzungsbeginn ist 12.30 Uhr in Aussicht genommen. Offiziell
einberufen wird die Sitzung von Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Sie ist jedenfalls innerhalb von
dreißig Tagen nach der Wahl anzuberaumen.
Zu den Fixpunkten der konstituierenden Sitzung gehört unter anderem die Wahl des Nationalratspräsidiums.
Traditionsgemäß kommt der Nationalratspräsident bzw. die Nationalratspräsidentin aus den Reihen
der mandatsstärksten Partei, die zweit- und die drittstärkste Fraktion stellen den Zweiten und Dritten
Präsidenten bzw. die Zweite und Dritte Präsidentin. Auch OrdnerInnen und SchriftführerInnen sowie
der Hauptausschuss sind zu wählen.
Mit der Bildung von Klubs haben die Abgeordneten hingegen noch etwas länger Zeit: Diese müssen spätestens
einen Monat nach der ersten Nationalratssitzung stehen, wobei pro wahlwerbender Partei maximal ein Klub gegründet
werden darf.
Andere wesentliche Fragen sind schon im Vorfeld der konstituierenden Sitzung des Nationalrats zu klären. So
müssen mehrfach gewählte KandidatInnen innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntgabe des endgültigen
Bundeswahlergebnisses durch die Bundeswahlbehörde am 16. Oktober entscheiden, welches Mandat – z.B. das Landes-
oder Bundesmandat – sie annehmen. Davon hängt ab, wer für sie nachrückt. Trifft der bzw. die Doppeltgewählte
keine fristgerechte Entscheidung, entscheidet die Bundeswahlbehörde.
Bereits vor dem Wahlsonntag fixiert wurde der Termin für die Präsidialkonferenz zur Vorbereitung der
konstituierenden Sitzung. Sie wird am Mittwoch, den 16. Oktober um 09.00 Uhr zusammentreten und unter anderem über
den Ablauf der Sitzung und die Verteilung der Sitzplätze im Plenarsaal beraten. Aller Voraussicht nach wird
dies auch die letzte Präsidiale in der XXVI. Gesetzgebungsperiode sein.
Bis zur ersten Sitzung des neu gewählten Nationalrats bleiben noch die derzeitigen Abgeordneten im Amt. Damit
können im Bedarfsfall jederzeit Ausschuss- und Plenarsitzungen in der alten Besetzung einberufen werden. Eine
"parlamentslose Zeit" gibt es damit nicht.
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