Wien (öw) - Das Gebiet einigte sich auf die drei Stufen Gebietswein, Ortswein, Riedenwein und setzt auf
renommierte Sorten: beim Weißwein Chardonnay, Weißburgunder und Grüner Veltliner, beim Rotwein
Zweigelt und Blaufränkisch.
Die Familie der österreichischen Weinbaugebiete mit DAC-Status wächst weiter: Nach gründlichen Überlegungen
und regionaler Konsensfindung legte das Weinbaugebiet Carnuntum einen DAC-Verordnungsentwurf vor, der nun von der
Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Maria Patek unterzeichnet wurde. Damit wird Carnuntum zum
14. österreichischen Weinbaugebiet mit spezifischem Schutz für gebietstypische Weine.
„Mit der nun beschlossenen DAC-Verordnung schlägt auch das Carnuntum den erfolgreichen Weg des Herkunftsmarketings
ein. Es ist den Winzern gelungen, ein Profil herauszuarbeiten, das die Spezifika ihres Gebiets bei Rot- und Weißwein
unmissverständlich transportiert und für noch stärkere Unverwechselbarkeit sorgen wird“, resümiert
Willi Klinger, Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing (ÖWM).
Drei Stufen, gebietstypische Rebsorten
Wie die Steiermark sowie das Kamp-, Krems- und Traisental setzt auch das im Osten von Wien gelegene, 906 Hektar
Weinbaufläche umfassende Carnuntum künftig auf eine dreistufige DAC-Regelung: Gebietswein, Ortswein und
Riedenwein. Der Sortenspiegel fokussiert auf die Paradesorten des Gebiets: bei den Weißweinen Chardonnay,
Weißburgunder und Grüner Veltliner, bei den Rotweinen Zweigelt und Blaufränkisch. Reinsortige Carnuntum-DAC-Weine
müssen ausschließlich aus diesen Sorten vinifiziert werden, Verschnitte zu mindestens zwei Dritteln.
Das bedeutet, dass Cuvées auch bis zu einem Drittel andere Qualitätsweinrebsorten enthalten können
– beim Rotwein etwa St. Laurent, Cabernet Sauvignon oder Merlot.
Geschmacksprofil
Mit charakterstarken Rotweinen und kraftvoll-strukturierten Weißweinen kann das Carnuntum schon seit
einiger Zeit aufzeigen. Die neue DAC-Verordnung sieht vor, dass alle Weine der Geschmacksrichtung „trocken“ zu
entsprechen haben und Rotweine zudem einen Alkoholgehalt von mindestens 12,0 % vol. aufweisen müssen. Darüber
hinaus sollen Orts- und Riedenweine genügend Zeit für die Entwicklung ihres eigenständigen und ausdrucksstarken
Charakters erhalten: Der Antrag zur Erlangung der staatlichen Prüfnummer darf bei Weißwein nicht vor
dem 15. März und bei Rotwein nicht vor dem 1. November des auf die Ernte folgenden Jahres erfolgen.
Rubin Carnuntum bleibt bestehen
Die etablierte Marke „Rubin Carnuntum“ bleibt parallel zur DAC-Verordnung bestehen und ist auch in Zukunft
Garant für besonders gebietstypische Zweigelt-Weine.
Was bedeutet DAC?
Districtus Austriae Controllatus (DAC) ist eine gesetzliche Herkunftsbezeichnung für gebietstypische Qualitätsweine
aus Österreich. Wenn also auf einem Weinetikett der Namen eines Weinbaugebiets in Kombination mit „DAC“ steht,
hat man einen für das Gebiet typischen Qualitätswein vor sich. Ein DAC-Wein darf nur aus den für
dieses DAC-Gebiet festgelegten Rebsorten erzeugt werden und muss allen Vorgaben der vom jeweiligen Gebiet festgelegten
Verordnung entsprechen. In Österreich gibt es derzeit 14 DAC-Weinbaugebiete. Weine, die den DAC-Anforderungen
nicht entsprechen, tragen die Herkunft des jeweiligen Bundeslandes und sind Teil der Weinvielfalt auf dieser Herkunftsebene.
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