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Jabloner: Urteil des EGMR ist ein wichtiges Signal |
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Seit 2015 Schritte zur Sensibilisierung und Spezialisierung der Justizbediensteten gesetzt Nicht unerwähnt soll bleiben, dass die Justiz seit 2015 bedeutende Schritte gesetzt hat: Es wurden im Bundeministerium
für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz eine besondere Abteilung für Extremismusdelikte und
bei den Staatsanwaltschaften Sonderreferate für diese Delikte eingerichtet. In der Ausbildung der Richteramtsanwärter
wurde ein Ausbildungsmodul Justiz und Zeitgeschichte verpflichtend eingeführt und hat das BMVRDJ einen Leitfaden
für Verfahren wegen Verhetzung oder NS- Wiederbetätigung herausgegeben. Die dadurch erfolgte Sensibilisierung
und Spezialisierung der Staatsanwälte und Richter schlägt sich in steigenden Anklagezahlen und Verurteilungsraten
bei Verstößen gegen das VerbotsG nieder. |
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