Pflegeregress-Zweckzuschuss an Länder fixiert
Wien (pk) – Die Bundesländer erhalten auch 2019 und 2020 einen vollen Kostenersatz für die Abschaffung
des Pflegeregresses. Der Bundesrat sieht in diesem Beschluss des Nationalrats einen legitimen Ausgleich, wie bei
seiner Sitzung am 10. Oktober deutlich wurde. Durch den Zweckzuschuss wird der Bund zusätzlich zu den im Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verankerten 100 Mio. € weitere 200 Mio. € für stationäre Pflegeeinrichtungen
aus dem Pflegefonds bereitstellen; das Zweckzuschuss-Gesetz passierte den Bundesrat ohne Einspruch.
Das Bundesratsplenum behandelte die Kompensationszahlungen für den entfallenden Pflegeregress gemeinsam mit
der jüngsten Steuerreform , die von den ehemaligen Regierungsfraktionen ÖVP und FPÖ noch vor den
Wahlen auf den Weg gebracht worden war. Enthalten ist darin unter anderem eine Senkung der Krankenversicherungsb
eiträge für Selbstständige und LandwirtInnen, Entlastungen für GeringverdienerInnen und PensionistInnen
sowie eine Steuerpauschalierung für Kleinunternehmen. Die Länderkammer stimmte dem Gesetzespaket einhellig
zu.
Im Zuge der Steuerreform kommt es außerdem zu einer gestaffelten Pensionserhöhung. Pensionen bis 1.111
€ brutto - auch Ausgleichszulage und Opferrenten – werden demnach um 3,6% steigen. Bei Beträgen darüber
bis 2.500 € erfolgt eine schrittweise Absenkung bis auf den gesetzlichen Inflationswert von 1,8%. Für die
übrigen Pensionen kommt der gesetzliche Anpassungsfaktor von 1,8% zum Tragen, wobei ein Deckel von 94 € für
Gesamtpensionen über 5.220 € eingezogen wurde. Außertourlich angehoben wird außerdem die Ausgleichszulage
für Ehepaare. Sie wird 2020 von 1.398,97 € auf 1.472 € steigen, gleichzeitig wird allerdings die Steuerbefreiung
gestrichen. Das Pensionsanpassungsgesetz erhielt die verfassungsgemäße Zustimmung aller Fraktionen,
wobei seitens der SPÖ und der ÖVP speziell dem Seniorenrat für seinen Einsatz im Sinne der PensionistInnen
gedankt wurde.
Auf Initiative der SPÖ hatte der Nationalrat zuletzt noch eine deutliche Verbesserung für Personen mit
zumindest 45 Arbeitsjahren in das Paket integriert. Diese Gruppe kann künftig abschlagsfrei in Pension gehen,
wobei bis zu 60 Versicherungsmonate der Kindererziehung als Beitragsmonate berücksichtigt werden. Gemeinsam
mit der FPÖ konnte die SPÖ außerdem erwirken, dass auch das Sonderruhegeld für NachtschwerarbeiterInnen
in Hinkunft abschlagsfrei ausbezahlt wird und die einjährige Wartefrist auf die Pensionserhöhung entfällt.
Einstimmig vom Bundesrat mitgetragen wurden überdies das Abgabenänderungsgesetz 2020 , das unter anderem
eine fünfprozentige Digitalsteuer auf Online-Werbeumsätze im Inland enthält, die von Unternehmen
mit einem weltweiten Umsatz über 750 Mio.€ geleistet werden muss, sowie Änderungen im Stiftungssteuergesetz
. Ferner wird der Verkehrsminister zu budgetären Vorbelastungen im Ausmaß von 11,024 Mrd. € ermächtigt,
um damit in den kommenden 15 Jahren Verkehrsdienstleistungen auf der Schiene zu finanzieren. Die Novelle zum Finanz-Organisationsgesetz
billigte das Plenum dagegen nur mehrheitlich; die SPÖ kritisierte die Maßnahme als "Zentralisierungsgesetz"
und stimmte nicht zu.
Pflegeregress: Bundesrat sieht Zuschuss als fairen Beitrag
Die Zweckzuschüsse zur Pflege sollen jeweils im Dezember an die Bundesländer überwiesen werden,
geht aus dem entsprechenden Gesetzestext hervor. Die Länder haben das Geld den betroffenen Gemeinden, Städten,
Sozialhilfefonds und Sozialhilfeverbänden weiterzuleiten. Schon 2018 hatte der Bund den Ländern zusätzlich
zu den im ASVG verankerten 100 Mio. € weitere 240 Mio. € zur Verfügung gestellt, wobei eine genaue Abrechnung
im Nachhinein vereinbart wurde.
300 Mio. € würden heuer und nächstes Jahr an die Länder refundiert, frohlockte Elisabeth Mattersberger
(ÖVP/T) . Ungeachtet dieser wichtigen Unterstützung für die stationäre Pflege müsse allerdings
die Pflege daheim forciert werden. "Hilfreich und fair" nannte ihre Tiroler Parteikollegin Klara Neurauter
die Zweckzuschüsse.
Steuerreform erhält fraktionsübergreifend Zustimmung
Aus Sicht der früheren Koalitionsparteien ist der heute verhandelte erste Teil des Steuerreformpakets eine
wichtige Entlastung der Bevölkerung, wie Mattersberger ebenso wie die Salzburger Freiheitliche Marlies Steiner-Wieser
darstellte. Besonders erfreulich werten beide die finanzielle Erleichterung für Menschen mit geringem Einkommen.
So könnten ihnen künftig Sozialversicherungsbeiträge rückvergütet werden. Rund 200.000
Personen würden von der Steuerentlastung und außertourlichen Pensionsanpassung profitieren, fasste die
FPÖ-Mandatarin zusammen, wobei ihr vor allem ein "Altern in Würde" für alle jene, die
ihr Leben lang gearbeitet haben, wichtig ist.
Mit einem Entschließungsantrag verdeutlichte Steiner-Wieser ihre Sicht, dass die vom Nationalrat beschlossene
Abschlagsfreiheit bei vorzeitigem Pensionsantritt nach 45 Beitragsjahren auch für BeamtInnen gelten soll –
vorab sei ein Bericht über den legistischen Anpassungsbedarf einer solchen Einbeziehung von öffentlich
Bediensteten zu erstellen. Während dieser Antrag mehrheitlich vom Plenum angenommen wurde, stieß eine
SPÖ-Initiative auf eine abschlagsfreie Pension für langzeitversicherte BeamtInnen analog zu den Bestimmungen
für ArbeitnehmerInnen, LandwirtInnen und Selbständige nur bei einer Minderheit auf Zuspruch, wurde also
abgelehnt. Mehrheitlich verabschiedete die Länderkammer wiederum einen ÖVP-Antrag, die Auswirkung von
Abschlagsfreistellungen auf das Pensionssystem zu prüfen.
Für KleinunternehmerInnen reduziere sich dank der Steuerreform der administrative Aufwand, würdigte Sonja
Zwazl (ÖVP/N). So ist im Steuerreformgesetz f ür Kleinunternehmen eine einfache Steuerpauschalierung
sowie eine Erhöhung der Kleinunternehmergrenze im Sinne des Umsatzsteuergesetzes von 30.000 € auf 35.000 €
vorgesehen. Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern wird von 400 €
auf 800 € verdoppelt, wobei Zwazl sich durchaus eine weitere Erhöhung vorstellen kann. Überdies plädierte
sie an die künftige Regierung, Körperschaftsteuer und Einkommensteuer zu senken.
Stefan Schennach (SPÖ/W) begründete die Zustimmung seiner Bundesratsfraktion zur Steuerreform mit dem
Hinweis, die Maßnahmen dieser Reform entsprächen zu 60% Vorschlägen der SozialdemokratInnen. Da
die Reform aber im Bundesrat anders als im Nationalrat nur zur Gänze als Gesetzespaket zur Abstimmung komme,
habe man sich trotz einzelner Vorbehalte entschlossen, sie zu befürworten.
Finanzminister Müller verweist auf budgetäre Belastungen
Finanzminister Eduard Müller gab einen Überblick auf die Auswirkungen der Beschlüsse im Rahmen des
Steuerreformgesetzes und des Abgabenänderungsgesetzes. Das Gesamtvolumen des Steuerreformpakets betrage 2,8
Mrd. €, so Müller, im Gegenzug rechne man mit Einnahmen von etwa 0,8 Mrd. €. Gemeinsam mit dem Pensionspaket
und den Zuschüssen an die Länder als Ausgleich für den Pflegeregress ergebe sich ein Aufwand von
6,3 Mrd. €, wovon derzeit ein Nettofinanzierungsbedarf in der Höhe von 2 Mrd. € eingepreist sei.
Angesichts der sich abschwächenden Konjunktur nannte es der Minister folglich eine "Herausforderung",
einen ausgeglichenen Haushalt zu gewährleisten. Der Spielraum für die Gestaltung der Zukunft Österreichs
– Stichwort Senkung der Abgabenquote – schränke sich vor diesem Hintergrund ein. Mit einem Kassasturz will
er aber seiner Nachfolgerin oder seinem Nachfolger eine klare Entscheidungsgrundlage hinterlassen. Positiv wertet
Müller die mit der Steuerreform erfolgten Erleichterungen für die Wirtschaft und die Anreizsysteme für
mehr Umweltschutz, etwa Steuerbegünstigungen für erneuerbare Energieträger.
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