Kooperation der europäischen Arbeitsvermittlungen soll bis 2027 verlängert werden
Wien (pk) - Die europäische Arbeitsmarktpolitik beschäftigte den EU-Ausschuss des Bundesrats zu
Beginn seiner Sitzung vom 9. Oktober. Debattengrundlage war ein Vorschlag der EU-Kommission zur Verlängerung
des bestehenden EU-Netzwerks von öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) über das Jahr 2020 hinaus.
Das ÖAV-Netzwerk ist Teil der aktuellen EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung.
Längere Laufzeit für europäisches Netzwerk von Arbeitsvermittlungsstellen
Hauptsächlich geht es im aktuellen Entwurf für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des
Rats um eine Verlängerung des ÖAV-Netzwerks bis 2027. Der vorhandene Rahmen des 2014 eingerichteten Netzwerks
soll dabei bestehen bleiben. Der vorliegende Vorschlag ziele aber auch darauf ab, Kapazität, Wirksamkeit und
Effizienz der ÖAV weiterhin durch Bereitstellung einer Plattform für den Leistungsvergleich auf europäischer
Ebene zu stärken, schreibt die EU-Kommission. Bewährte Verfahren seien zu ermitteln und ein System des
wechselseitigen Lernens zu entwickeln. Auch sollen die ÖAV mehr Gelegenheit erhalten, innovative, evidenzbasierte
Strategien zu erarbeiten.
Vom österreichischen Sozialministerium wird das Vorhaben begrüßt, zumal der Chef des heimischen
Arbeitsmarktservice (AMS) Johannes Kopf derzeit dem ÖAV-Netzwerk vorsitzt. Die Mitwirkung Österreichs
sei damit bis 2027 sichergestellt. Zudem diene das Netzwerk dem wichtigen best-practice-Austausch zwischen den
Mitgliedsländern, wie ein Vertreter des Sozialministeriums vor den Ausschussmitgliedern betonte. Er erklärte
außerdem, dass der Beschluss keine Änderungen an den bestehenden Strukturen des Netzwerks öffentlicher
Arbeitsverwaltungen vorsieht. Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ/W) informierte sich über den Stand der
Dinge in der damit betrauten Ratsarbeitsgruppe. Weil angedacht ist, die UNO-Ziele für nachhaltige Entwicklung
(SDGs) zu implementieren, gelte es noch einige juristische Unklarheiten auszuräumen. Grundsätzlich werde
das Vorhaben unkritisch wahrgenommen, so der Experte.
In ihrem Entwurf betont die EU-Kommission zwar die länderspezifischen Unterschiede der Arbeitsvermittlungsbehörden
bei deren beschäftigungspolitischen Maßnahmen zur Erleichterung der Integration von Arbeitsuchenden.
Dennoch hält Brüssel fest, allen öffentlichen Arbeitsverwaltungen komme eine Schlüsselrolle
im Kampf gegen Arbeitslosigkeit zu, indem sie die Abstimmung zwischen Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt durch
Information, Vermittlung und aktive Unterstützungsleistungen auf lokaler, nationaler und europäischer
Ebene unterstützen. Zudem seien die ÖAV Hauptakteure bei Aktivierungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten
und spielten eine wichtige Rolle zur Eingliederungshilfe und zur Bewältigung von Arbeitsmarktübergängen.
Den Fachkräftemangel machte Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP/N) zum Thema, da sich die hiesige Situation
ihres Erachtens verschlechtert hat. Flüchtlingen müsse man eine Chance geben, ihre in Österreich
begonnene Lehre abzuschließen, auch wenn sie kurz vor der Abschiebung stünden, sagte sie. Bundesrat
Stefan Schennach (SPÖ/W) pflichtete ihr bei. Hingegen meinte Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ/W)
zu dem politischen Streitthema, dass bei unklarem Aufenthaltstitel erst gar keine Ausbildung begonnen werden sollte.
Dass sich der Nationalrat diesbezüglich kürzlich mehrheitlich einer Entschließung angenommen hat,
hob Bundesrat Christian Buchmann (ÖVP/St) positiv hervor. Außerdem sagte er, dass das österreichische
duale Ausbildungssystem EU-weit Vorbildcharakter besäße.
In seiner Rolle als Vorsitzender des EU-Ausschusses des Bundesrats sagte Buchmann den Ausschussmitgliedern zu,
sich für einen baldigen Austausch mit EU-Kommissar Johannes Hahn einzusetzen, der künftig die Agenden
Budget und Verwaltung übernehmen soll.
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