Hanke: Stadt Wien fordert europäische
 Rechtsgrundlage für Airbnb & Co

 

erstellt am
21. 10. 19
13:00 MEZ

Stadtrat Hanke: „Gesetze müssen für alle gleichermaßen gelten – auch im Netz“ – Wiener Initiative im Europäischen Ausschuss der Regionen zur Plattform-Wirtschaft
Wien (rk) - Kurz bevor die neue Europäische Kommission ihre Arbeit aufnimmt, startet die Stadt Wien nun eine neue europaweite Offensive, um endlich klare Regeln für Digital-Plattformen wie Airbnb & Co. zu erlangen. Ein Forderungskatalog, der auf Initiative der Stadt Wien eingebracht wurde, wird am 22. Oktober in der Wirtschaftskommission des Ausschusses der Regionen (AdR), behandelt. Eingebracht wird die Stellungnahme für eine europäische Rahmenregulierung der Plattformwirtschaft vom Berichterstatter und Wiener Gemeinderat Peter Florianschütz. Im Kern geht es um eindeutig vollziehbare Bestimmungen, die die Digitalwirtschaft rechtlich absichern und die Vollziehung von Regeln durch die zuständigen öffentlichen Behörden sicherstellen.

„Wien fordert klare, faire Regeln in der EU für Digital-Plattformen. Gesetze müssen für alle gleichermaßen gelten. Die EU muss sich dabei um die Interessen der Menschen in den Städten, Gemeinden und Ländern kümmern. Derzeit haben wir mehr Probleme als Lösungen: Bei der Besteuerung, im Bereich Wohnen durch die Kurzfristvermietung, in der städtischen Mobilität und im Bereich des öffentlichen Raums. Die EU muss den Städten daher zuhören“, erklären Stadtrat Hanke und Gemeinderat Florianschütz.

Wien sei keineswegs gegen die Plattformwirtschaft, aber ohne faire Rahmenbedingungen werde diese in Zukunft bei den Unternehmen, den ArbeitnehmerInnen und den Menschen in ihrer Rolle als AnrainerInnen schwerlich Akzeptanz finden. „Wir fördern digitale Anwendungen, wo immer das sinnvoll ist und den Menschen nützt. Aber keine Steuern zu zahlen oder regionale Regeln bewusst zu ignorieren – das ist nicht innovativ und das akzeptieren wir nicht“, bekräftigt Hanke.

Die Spitzen der künftigen EU-Kommission haben u.a. in den Hearings bestätigt, dass die Plattformwirtschaft in Europa auf EU-Ebene neu geregelt werden soll. „Das zeigt, die Überzeugungsarbeit Wiens trägt bereits Früchte, denn die Stadt hat sich hier schon seit einigen Jahren stark dafür eingesetzt“, erklärt Hanke. „Die Stellungnahme fordert eine Änderung der völlig veralteten E-Commerce-Richtlinie“, ergänzt Florianschütz. Nun gelte es, eine Mehrheit für diese Forderung in einem ersten offiziellen Gremium der EU für einen starken Auftritt Wiens in Brüssel zu erreichen. Dabei agiert Wien etwa im Bereich Kurzfristvermietung gemeinsam in einem starken europäischen Netzwerk mit Städten wie Amsterdam, Paris, Barcelona, Berlin, Bordeaux, Venedig oder Krakau.

Die Stellungnahme zielt auf vier wesentliche Punkte:

  • Daten: Europas Städte und Gemeinden brauchen im Digitalzeitalter den Zugang zu relevanten Daten von Plattformen. Die Städte benötigen die jeweiligen Plattform-Daten, um effizient vollziehen zu können (z.B. im Abgabewesen). Die Überlassung von Daten muss laut Antrag an die Wirtschaftskommission des AdR auf Basis eines konkreten gesetzlichen Auftrages erfolgen. Die Überlassung von Daten über definierte Schnittstellen erhöht nicht zuletzt auch die Effizienz für die Plattformen selbst.
  • Rechtssicherheit: Europas Städte brauchen Rechtssicherheit. Derzeit gilt für digitale Unternehmen in der EU das Sitzlandprinzip, d.h. Rechtsstreitigkeiten müssen mit teils hohen Kosten und großem Aufwand in fremden Rechtssystemen ausgetragen werden. Diesbezüglich müssen die Rechte von Behörden in den Sitzländern klarer geregelt werden, um die Regeln ohne unverhältnismäßigen Zusatzaufwand durchsetzen zu können. Gleichzeit gelte es gerade europäische Plattformen die Möglichkeit zu eröffnen, sich entsprechend in einem rechtssicheren Rahmen etablieren zu können.
  • Verantwortlichkeit: Plattformen sind längst keine „schwarzen Bretter“ mehr, an denen lediglich Nachrichten ausgetauscht werden. Sie stellen zahlreiche zusätzliche Dienstleitungen zur Verfügung wie Bewertungen, Reihungen, sie betreiben Markterschließung uvm. Sie müssen daher auch für illegale Inhalte haftbar gemacht werden können, bspw. müssen sozial geförderte Wohnungen von den Nächtigungsplattformen entfernt werden können.
  • Spezialthema Wohnen: Der AdR fordert eine klare Neuregelung der Thematik schon im Digital Services Act, da Wohnungsmärkte in allen Mitgliedsstaaten grundsätzlich speziellen gesetzlichen Regeln unterworfen sind. Die Kurzfristvermietung entzieht dabei in zahlreichen Städten Europas wesentlichen Wohnraum, der somit Wohnungssuchenden nicht mehr zur Verfügung steht. Das europäische Rahmenrecht müsse hier klar regelnd eingreifen, gerade um auch das Zusammenleben und leistbares Wohnen in urbanen Zentren zu gewährleisten.

„Wien möchte gerade auch im Sinne der Plattformen zu ordentlichen Regeln in der EU gelangen. Gleichzeitig sind wir als Städte aufgerufen, dass wir unseren BürgerInnen klare Regeln kommunizieren können und weiterhin demokratisch unseren gemeinsamen Lebensraum gestalten können“, so Hanke. Wien werde sich daher weiter dafür einsetzen, effiziente Verfahren zu etablieren. Derzeit führt Wien gegen mehrere Plattformen auf Basis des Wiener Tourismusförderungsgesetzes Verwaltungsstrafverfahren. „Zahlreiche Plattformen halten sich nach Punkt und Beistrich an die Regeln – und das ist gut so. Wir wollen, dass das in Zukunft alle in Wien tätigen Unternehmen tun“, so Hanke abschließend.

 

 

 

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