Kärnten: Rund 1.600 kostenlose
 Beratungen beim Betriebskostencheck

 

erstellt am
18. 10. 19
13:00 MEZ

LHStv.in Schaunig: Jährlich steigender Beratungsbedarf beim Thema Betriebskosten zeigt, wie wichtig gemeinsame Aktion von Land und AK ist - AK-Präsident Goach: Experten prüfen, decken Fehler auf und verhelfen damit zum Recht
Klagenfurt (lpd) - Unter dem Titel: „Betriebskosten: Wir blicken durch“ bieten das Land Kärnten und die Arbeiterkammer Kärnten alljährlich einen kostenlosen Check der Abrechnungen an. Heuer führten die Miet- und Wohnrechtsexperten der AK 1.580 Beratungen durch, um sechs Prozent mehr als im Vorjahr. „Der jährlich steigende Beratungsbedarf beim Thema Betriebskosten zeigt, wie wichtig diese gemeinsame Aktion von Land und AK ist“, sagte Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig am 17. Oktober bei einer Pressekonferenz in Klagenfurt. Das Land Kärnten stellt für die Aktion 20.000 Euro bereit.

AK-Präsident Günther Goach sagte: „Es ist schwierig genug eine leistbare Wohnung zu finden, aber dann müssen sich Mieter und Wohnungseigentümer oft auch mit komplexen Rechtsfragen herumschlagen.“ Die kostenlose Überprüfung der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen bei Miet-, Genossenschafts- sowie Eigentumswohnungen wurde vom 2. Mai bis 31. Juli durchgeführt, da der Vermieter Betriebskosten und öffentlichen Abgaben eines Kalenderjahres bis spätestens 30. Juni des folgenden Kalenderjahres abzurechnen hat.

„Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Mit dem Instrument der Wohnbauförderung bewegen wir alle Hebel, um leistbaren Wohnraum für die Kärntnerinnen und Kärntner zu schaffen“, betonte Schaunig. Mit dem Mietensenkungsprogramm des Landes konnten seit 2013 die Finanzierungsmieten in 10.000 gemeinnützigen Wohnungen gesenkt werden. „Diese Preisbremse wirkt. Gemeinsam mit dem Burgenland weist Kärnten die niedrigsten Wohnkosten Österreichs auf“, so Schaunig.

Zahlreiche Kostentreiber im Wohnbereich könnte aber nur der Bundesgesetzgeber in den Griff bekommen. „Die nächste Bundesregierung ist dringend aufgerufen, die Mieter endlich von den Maklergebühren, der Grundsteuer oder den Kosten für Versicherungen, die der Werthaltigkeit des Hauses dienen, zu entlasten“, so Schaunig.

„Im Vergleich zum Vorjahr sind die Beratungen beim Betriebskostencheck von 1.490 auf 1.580 gestiegen. Insgesamt waren es 9.002 Beratungen in den vergangenen sechs Jahren“, berichtete Goach. Als kärntenweit einzige kostenlose Anlaufstelle in Miet- und Wohnrechtsfragen beantwortet die AK jährlich über 11.000 Anfragen. „Die Nachfrage steigt von Jahr zu Jahr. Im Rahmen des AK-Zukunftsprogrammes haben wir daher für Konsumenten die Wohnberatung ausgeweitet“, unterstrich Goach.

„1.580 Beratungen führten die AK-Experten durch. In 1.196 Fällen konnte im persönlichen bzw. telefonischen Erstgespräch eine positive Erledigung erreicht werden. In 384 Fällen – also rund 24 Prozent – hat die AK schriftlich Einspruch beim Vermieter bzw. Hausverwalter erhoben, um Einsicht in die Belegsammlung zu bekommen oder es wurde auf eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung hingewiesen“, lieferte Stephan Achernig, Leiter des AK-Konsumentenschutzes, ein Resümee der Aktion. Aufgrund keiner bzw. unzureichender Rückmeldungen von Seiten der Hausverwaltungen bzw. der Vermieter auf die Einsprüche, mussten bis dato in rund 52 Fällen weitere Interventionsmaßnahmen vorgenommen werden. In derzeit neun Fällen scheint sogar eine gerichtliche Klärung notwendig.

„Im privaten Bereich werden den Mietern sehr häufig Kosten weiterverrechnet, die nicht im Betriebskostenkatalog des § 21 Mietrechtsgesetzes aufgelistet sind. Da privatrechtliche Mietverträge häufig ungenaue Formulierungen beinhalten, erlauben sich einige Vermieter, die eigenen Betriebskostenabrechnungen vollständig an die Mieter weiterzugeben. Und dann kommen wir mit der genauen Prüfung ins Spiel“, erklärte AK-Mietrechtsexperte Michael Tschamer, der mit seinem Team die heimischen Konsumenten beriet. Für Unmut sorgte heuer z.B. auch wieder die Umstellung auf Funkablesung. Da für die Ablesung kein Fachmann kommen muss, Mieter nicht über den Umgang mit den neuen technischen Geräten durch die Hausverwaltung aufgeklärt werden und Ableseprotokolle nicht mehr ausgehändigt werden, bestehen oftmals Zweifel über die Richtigkeit der abgelesenen Werte.

Wie schon im Vorjahr kam es auch heuer zu einer Vielzahl von Anfragen jener Bewohner, die in BUWOG-verwalteten Gebäuden leben. Kritisiert wurde zum einen die äußerst späte Rechnungslegung (letzter Tag der gesetzlich festgelegten Frist), sowie die Nichterreichbarkeit der Hausverwaltung. Zum anderen teilten Konsumenten aber auch mit, dass ihnen ihr Recht auf Belegeinsicht verwehrt wurde.

 

 

 

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