LHStv.in Schaunig: Jährlich steigender Beratungsbedarf beim Thema Betriebskosten zeigt,
wie wichtig gemeinsame Aktion von Land und AK ist - AK-Präsident Goach: Experten prüfen, decken Fehler
auf und verhelfen damit zum Recht
Klagenfurt (lpd) - Unter dem Titel: „Betriebskosten: Wir blicken durch“ bieten das Land Kärnten und
die Arbeiterkammer Kärnten alljährlich einen kostenlosen Check der Abrechnungen an. Heuer führten
die Miet- und Wohnrechtsexperten der AK 1.580 Beratungen durch, um sechs Prozent mehr als im Vorjahr. „Der jährlich
steigende Beratungsbedarf beim Thema Betriebskosten zeigt, wie wichtig diese gemeinsame Aktion von Land und AK
ist“, sagte Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig am 17. Oktober bei einer Pressekonferenz in Klagenfurt. Das
Land Kärnten stellt für die Aktion 20.000 Euro bereit.
AK-Präsident Günther Goach sagte: „Es ist schwierig genug eine leistbare Wohnung zu finden, aber dann
müssen sich Mieter und Wohnungseigentümer oft auch mit komplexen Rechtsfragen herumschlagen.“ Die kostenlose
Überprüfung der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen bei Miet-, Genossenschafts- sowie Eigentumswohnungen
wurde vom 2. Mai bis 31. Juli durchgeführt, da der Vermieter Betriebskosten und öffentlichen Abgaben
eines Kalenderjahres bis spätestens 30. Juni des folgenden Kalenderjahres abzurechnen hat.
„Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Mit dem Instrument der Wohnbauförderung bewegen wir alle Hebel, um leistbaren
Wohnraum für die Kärntnerinnen und Kärntner zu schaffen“, betonte Schaunig. Mit dem Mietensenkungsprogramm
des Landes konnten seit 2013 die Finanzierungsmieten in 10.000 gemeinnützigen Wohnungen gesenkt werden. „Diese
Preisbremse wirkt. Gemeinsam mit dem Burgenland weist Kärnten die niedrigsten Wohnkosten Österreichs
auf“, so Schaunig.
Zahlreiche Kostentreiber im Wohnbereich könnte aber nur der Bundesgesetzgeber in den Griff bekommen. „Die
nächste Bundesregierung ist dringend aufgerufen, die Mieter endlich von den Maklergebühren, der Grundsteuer
oder den Kosten für Versicherungen, die der Werthaltigkeit des Hauses dienen, zu entlasten“, so Schaunig.
„Im Vergleich zum Vorjahr sind die Beratungen beim Betriebskostencheck von 1.490 auf 1.580 gestiegen. Insgesamt
waren es 9.002 Beratungen in den vergangenen sechs Jahren“, berichtete Goach. Als kärntenweit einzige kostenlose
Anlaufstelle in Miet- und Wohnrechtsfragen beantwortet die AK jährlich über 11.000 Anfragen. „Die Nachfrage
steigt von Jahr zu Jahr. Im Rahmen des AK-Zukunftsprogrammes haben wir daher für Konsumenten die Wohnberatung
ausgeweitet“, unterstrich Goach.
„1.580 Beratungen führten die AK-Experten durch. In 1.196 Fällen konnte im persönlichen bzw. telefonischen
Erstgespräch eine positive Erledigung erreicht werden. In 384 Fällen – also rund 24 Prozent – hat die
AK schriftlich Einspruch beim Vermieter bzw. Hausverwalter erhoben, um Einsicht in die Belegsammlung zu bekommen
oder es wurde auf eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung hingewiesen“, lieferte Stephan Achernig, Leiter des
AK-Konsumentenschutzes, ein Resümee der Aktion. Aufgrund keiner bzw. unzureichender Rückmeldungen von
Seiten der Hausverwaltungen bzw. der Vermieter auf die Einsprüche, mussten bis dato in rund 52 Fällen
weitere Interventionsmaßnahmen vorgenommen werden. In derzeit neun Fällen scheint sogar eine gerichtliche
Klärung notwendig.
„Im privaten Bereich werden den Mietern sehr häufig Kosten weiterverrechnet, die nicht im Betriebskostenkatalog
des § 21 Mietrechtsgesetzes aufgelistet sind. Da privatrechtliche Mietverträge häufig ungenaue Formulierungen
beinhalten, erlauben sich einige Vermieter, die eigenen Betriebskostenabrechnungen vollständig an die Mieter
weiterzugeben. Und dann kommen wir mit der genauen Prüfung ins Spiel“, erklärte AK-Mietrechtsexperte
Michael Tschamer, der mit seinem Team die heimischen Konsumenten beriet. Für Unmut sorgte heuer z.B. auch
wieder die Umstellung auf Funkablesung. Da für die Ablesung kein Fachmann kommen muss, Mieter nicht über
den Umgang mit den neuen technischen Geräten durch die Hausverwaltung aufgeklärt werden und Ableseprotokolle
nicht mehr ausgehändigt werden, bestehen oftmals Zweifel über die Richtigkeit der abgelesenen Werte.
Wie schon im Vorjahr kam es auch heuer zu einer Vielzahl von Anfragen jener Bewohner, die in BUWOG-verwalteten
Gebäuden leben. Kritisiert wurde zum einen die äußerst späte Rechnungslegung (letzter Tag
der gesetzlich festgelegten Frist), sowie die Nichterreichbarkeit der Hausverwaltung. Zum anderen teilten Konsumenten
aber auch mit, dass ihnen ihr Recht auf Belegeinsicht verwehrt wurde.
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