LH Kaiser: Land prämiert herausragende wissenschaftliche Arbeiten- Ziel ist es, Europabewusstsein
zu stärken
Klagenfurt (lpd) - Der Europa-Preis des Landes soll Kärntner Studierende begeistern und motivieren,
ihre wissenschaftliche Abschlussarbeit an Europa-Themen bzw. Themen der Europäischen Union und deren Auswirkung
bzw. Bedeutung für das Bundesland Kärnten auszurichten und somit zu einem Mehrwert für Kärnten
beizutragen. „Prämiert werden herausragende wissenschaftliche Arbeiten in diesen Bereichen“, informierte EU-
und Bildungsreferent Landeshauptmann Peter Kaiser am 17. Oktober. Die Bewerbung ist ab sofort möglich, die
Frist endet am 31. Mai 2020.
„Als Verantwortlicher für EU-Agenden und Landeshauptmann aber auch persönlich als europaaffiner Mensch
ist für mich mit den Preisen auch der Wunsch verbunden, das Europabewusstsein zu stärken. Gleichzeitig
soll der Preis Ansporn für noch viel mehr Menschen sein, sich mit Europa auseinanderzusetzen“, sagte Kaiser.
Alle EU- bzw. Europa-Themen mit starkem Kärnten-Bezug aus allen akademischen Disziplinen sind möglich.
So beispielsweise die Ländliche Entwicklung, EU-Regionalpolitik, EU-Sprachenvielfalt, die Bedeutung der EU
als Friedensprojekt oder auch das EU-Bildungsprogramm "Erasmus+“.
Vergeben werden je zwei Europa-Preise für wissenschaftliche Abschlussarbeiten in den Kategorien Bachelorarbeit
(300 Euro), Diplom- oder Masterarbeit (600 Euro) und Dissertation (1.500 Euro). Der Fachjury gehören Expertinnen
und Experten der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, der Fachhochschule Kärnten, der Pädagogischen
Hochschule Kärnten sowie des Landes Kärnten an. Die Europa-Preise des Landes Kärnten werden spätestens
im September/Oktober 2020 verliehen werden.
Teilnehmen können Studierende aller österreichischen Hochschuleinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen,
Pädagogische Hochschulen) mit starkem Kärnten-Bezug (z. B. Hauptwohnsitz, Studienort oder Schulabschluss
in Kärnten), die eine inhaltlich entsprechende wissenschaftliche Abschlussarbeit verfasst haben. Abschlussarbeiten
mit der Beurteilung „Genügend“ und „Nicht Genügend“ werden nicht angenommen. Die Bewerber müssen
Staatsangehörige der Europäischen Union sein. Die wissenschaftliche Arbeit muss im Jahr 2019 bzw. im
ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen worden sein (1. Jänner 2019 bis 31. Mai 2020). Einreichungen von Studierenden,
die für dieselbe Arbeit bereits einen anderen Preis des Landes Kärnten erhalten haben, sind von der Vergabe
des Europa-Preises ausgenommen.
Die erforderlichen Unterlagen – Lebenslauf, vollständig ausgefülltes Antragsformular, abgeschlossene
akademische Abschlussarbeit (in Gesamtlänge), executive Summary der Arbeit (max. fünf Seiten), Bewertung
der Arbeit durch den/die Betreuer/in an der jeweiligen Hochschule, Gutachten des/der Betreuer/in und Abschlusszeugnis
(Bachelorarbeit) – können per E-Mail oder auf dem Postweg an folgende Adresse gerichtet werden: Amt der Kärntner
Landesregierung, Abteilung 1 - Landesamtsdirektion, UAbt. Europäische und internationale Angelegenheiten,
Silvia Hrstic, Mießtalerstraße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee. Mail: eu-buero@ktn.gv.at.
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