Betriebe erhalten Aufschub von 15 Monaten um europäische Zahlungsrichtlinie umzusetzen
Brüssel/Wien (pwk) - Um Online-Zahlungen sicherer zu machen, schreibt die EU verstärkte Sicherheitsvorkehrungen
mit der sogenannten „2-Faktor-Authentifizierung“ vor. Betroffen sind Zahlungen über das Internet, aber auch
etwa elektronische Kartenzahlungen an einer Kassa. WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf dazu: „Die Wirtschaftskammer
hat sich dafür eingesetzt, dass unsere Betriebe ausreichend Zeit für die notwendigen technischen Adaptierungen
bekommen. Wir freuen uns, dass es gelungen ist, dafür eine europaweit einheitliche Übergangsfrist festzulegen.
Die nun fixierten knapp 15 Monate sind ein guter, aber ambitionierter Kompromiss für die Umsetzung.“
Für Onlinebanking und für Kartenzahlungen unmittelbar im Geschäft gelten diese neuen Vorgaben bereits
seit 14. September 2019. Für Kartenzahlungen im elektronischen Zahlungsverkehr wurde jetzt eine europaweit
einheitliche Frist fixiert: Bis 31. Dezember 2020 haben Zahlungsdienstleister nun für die technische Umsetzung
15 Monate Zeit. Das hat die EBA (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) als zuständige Aufsichtsbehörde
am 16. Oktober festgelegt.
Um die Betriebe umfassend zu den Neuerungen zu informieren, wurden unter anderem FAQ´s erarbeitet, die unter
https://wko.at/online-zahlungen abrufbar sind. „Da
die Umsetzung der Richtlinie eine Reihe von technischen Adaptierungen erfordert, und auch die Kunden sich mit den
neuen Vorgaben vertraut machen müssen, ist die nun gesetzte Frist ein relevanter zeitlicher Puffer“, so Kopf
abschließend.
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