Landesrat Christian Illedits‘ landesweite „Zukunftsplan Pflege“-Tour machte Halt im Bezirk
Jennersdorf.
Jennersdorf/Eisentadt (blms) - Jennersdorf war am 16. Oktober die sechste Station der Infotour von
Soziallandesrat Christian Illedits zum Thema Pflege. Gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Pflegeservice
Burgenland GmbH, Mag. (FH) Harald Keckeis, und der Pflege- und Sozialberaterin im Bezirk Jennersdorf, DGKP Sandra
Fartek, präsentierte Illedits den Zukunftsplan Pflege, insbesondere das neue Anstellungsmodell für pflegende
bzw. betreuende Angehörige und stand anschließend den rund 100 interessierten Besucherinnen und Besuchern
für Fragen zur Verfügung.
Der 21 Maßnahmen umfassende „Zukunftsplan Pflege“ soll die Pflege der wachsenden Zahl betreuungsbedürftiger
Menschen im Burgenland vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung auch in der Zukunft sicherstellen. Kernstück
des Zukunftsplans ist das Anstellungsmodell für pflegende bzw. betreuende Angehörige, für das mit
der am 25. September 2019 beschlossenen Richtlinie die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde. Seit 1. Oktober
2019 können pflegende Angehörige nach diesem Modell in ein Angestelltenverhältnis bei der Pflegeservice
Burgenland GmbH, einer Tochter der Burgenländischen Krankenanstalten-Ges.m.b.H (KRAGES), eintreten. Die Entlohnung
beträgt 1.700 Euro Netto bei einer 40 Stunden-Anstellung, möglich ab Pflegegeldstufe fünf. Die Anstellung
garantiert sozialrechtliche Absicherung und ermöglicht es den pflegenden und betreuenden Personen, Anrechnungszeiten
für die Pension zu sammeln.
Nach Erstgesprächen mit den Pflege- und Sozialberaterinnen und Sozialberatern kann der Antrag auf Anstellung
bei der Pflegeservice Burgenland gestellt werden. Abschließend muss jeder Antrag durch die Sozialabteilung
im Amt der Burgenländischen Landesregierung geprüft und genehmigt werden.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie bei der Pflegehotline des Landes Burgenland unter +43 57 600 1000.
Fragen der Besucherinnen und Besucher:
„Wer übernimmt die Betreuung während des Urlaubes oder im Krankheitsfall des betreuenden Angehörigen?“
Dafür wird eine Ersatzbetreuung bereitgestellt. Es bestehen Kooperationen mit verschiedenen Einrichtungen
und Trägern, aber auch Kurzzeitpflegeangebote werden gerade ausgebaut.
„Wenn die zu betreuende Person stirbt, kann dann der oder die Angehörige bei einer Organisation weiter
angestellt werden?“
Ja, dazu bedarf es einer Ausbildung zur Heimhilfe, die man im Zuge des Anstellungsmodells kostenlos absolvieren
kann.
„Wo und wie findet die Grundausbildung statt?“
Die Schulung findet berufsbegleitend in Eisenstadt und Oberwart statt, immer an Wochenenden. Die Kurse werden
vom BFI abgewickelt.
„Wenn ich schon eine Ausbildung als Pflegehelferin habe, muss ich dann ebenso diese Ausbildung absolvieren?"
Nein, wenn Sie die Ausbildung schon vor einigen Jahren absolviert haben, dann ist nichts mehr zu tun und sie
können sich im Modell des Landes anstellen lassen.
„Ich bin bereits Teilzeit beschäftigt und möchte mich als pflegende Angehörige anstellen lassen
um meinen Lebenspartner zu betreuen. Ist das möglich?"
Ja, das ist möglich, beide Arbeitsverhältnisse dürfen gemeinsam allerdings die 40 Wochenstunden
nicht überschreiten. Außerdem darf der Arbeitsort nicht mehr als 15 Minuten entfernt sein.
Der letzte Infotour-Termin:
22.10. Oberwart: Oberwart, Gasthaus Drobits, Grazerstraße 61 (Beginn um 19 Uhr)
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