Ansuchen für EisenstädterInnen können ab sofort abgegeben werden
Eisenstadt (magistrat) - Seit mehr als fünf Jahrzehnten wird von der Stadt finanziell schlechter gestellten
Bürgern ein Heizkostenzuschuss gewährt. Im Vorjahr wurde der Betrag erstmals auf 200 Euro angehoben.
Auch heuer gibt es wieder die Möglichkeit um einen Heizkostenzuschuss anzusuchen. Angesucht kann ab sofort
werden, die Frist endet am 31. Dezember 2019.
Nachdem durch die verlängerte Kälteperiode bereits die Jahre zuvor ein Bonus an alle Bezieher des Heizkostenzuschusses
ausbezahlt wurde, wurde der Heizkostenzuschuss der Stadt im Vorjahr auf 200 Euro angehoben. Neu ist, dass der Antragszeitraum
vorverlegt wurde. Anträge können ab sofort in der Sozialabteilung des Rathauses abgegeben werden, die
Frist endet mit 31. Dezember 2019. Dadurch soll erreicht werden, dass die Betroffenen den Zuschuss bereits während
der laufenden Heizperiode erhalten und nicht erst im Nachhinein.
"Für mich ist wichtig, dass niemand zurückgelassen wird, der Hilfe braucht. Ich stehe dafür
ein, dass all jene, die unsere Hilfe brauchen, selbst in Zeiten angespannter öffentlicher Budgets, diese auch
erhalten. Denn wir dürfen die Schwächsten der Gesellschaft nicht im Stich lassen. Der Heizkostenzuschuss
ist ein Erfolgsprojekt in diesem Bereich", ist Bürgermeister Thomas Steiner überzeugt.
Der scheidende Obmann des Sozialausschusses, Gemeinderat Werner Klikovits, ergänzt: "Durch diese Unterstützung
für die Ärmsten in unserer Stadt geben wir nicht nur tatsächliche Wärme, sondern wir sorgen
auch, im übertragenen Sinn, für soziale Wärme. Es ist schließlich die Verantwortung der Sozialpolitik,
allen Menschen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen."
Antragsformulare liegen in der Bürgerservicestelle und in der Sozialabteilung des Rathauses auf. Anspruchsberechtigt
sind Pensionisten mit einem Einkommen unter dem ASVG-Richtsatz sowie Personen mit Anspruch auf Mindestsicherung.
Weitere Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Eisenstadt.
Wichtig: Die Antragsstellung für die kommende Heizperiode muss bis zum 31. Dezember 2019 erfolgen!
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