Neues Modell in der NÖ Kinder- und Jugendhilfe soll für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit
sorgen
St. Pölten (nlk) - Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig und der Leiter der Abteilung NÖ
Kinder- und Jugendhilfe, Kimon Poulios, informierten am 15. Oktober in einem Pressegespräch über die
geplante Einführung des Normkostenmodells in der NÖ Kinder- und Jugendhilfe, das in den kommenden zwei
Jahren schrittweise umgesetzt werden soll. Mit dem Normkostenmodell, das mit den Trägern gemeinsam erarbeitet
worden sei, wolle man die Leistungen und die Finanzierung in der Kinder- und Jugendhilfe transparenter, vergleichbarer
und für alle Träger nachvollziehbarer machen, so Königsberger-Ludwig. Grundlage dafür sei eine
Harmonisierung der Leistungen und Tarife von stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Niederösterreich.
In einem ersten Schritt sollen bis Ende 2021 einheitliche Tarife für die jeweiligen Leistungen sowie die schrittweise
Anpassung der Gruppengröße und die Personalausstattung gewährleistet werden. Es folgt dann die
schrittweise Umsetzung der sozialinklusiven Wohngruppen.
„Ziel sei es, den Fokus noch mehr auf das Kind zu legen und dafür zu sorgen, dass das vorhandene Geld genau
dort ankommt, wo es gebraucht wird“, betonte die Königsberger-Ludwig. In Summe stünden 106,5 Millionen
Euro zur Verfügung, im Vergleich zu 2010 eine Steigerung von 63,47 Prozent. Die stationäre Unterbringung
von Kindern und Jugendlichen verursache 76 Prozent der Gesamtkosten in der Kinder-und Jugendhilfe, sagte die Landesrätin.
Für Kimon Poulios ist der Schutz und die gesunde Entwicklung der Kinder und Jugendlichen wichtig. Das Geld
müsse deshalb „passgenau ankommen“, es brauche eine „faire Bezahlung für faire Leistungen“ und es müsse
eine „klare qualitätsvolle Linie gezogen werden“.
Laut Königsberger-Ludwig gibt es in Niederösterreich im Bereich Kinder- und Jugendhilfe sechs Einrichtungen
des Landes, 19 private Träger, 96 stationäre und 15 teilstationäre Wohngruppen, sechs Krisenzentren,
sieben Kinderdorf-Familien und 70 Wohnungen für „begleitende Verselbständigung“.
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