Gebietsverordnung beschlossen. Ab 1. Jänner 2020:
Loipersdorf/Graz (lk) - Ab 1. Jänner 2020 wird aus der Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld die
Gemeinde Bad Loipersdorf. Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 24. Oktober auf Antrag von Gesundheitslandesrat
Christopher Drexler die entsprechende Verordnung über die „Festsetzung des Kurbezirkes ‚Bäderkurort Bad
Loipersdorf‘" beschlossen und so den Weg dazu geebnet. Damit wird nun auch der Standortgemeinde der ältesten
steirischen Therme diese Auszeichnung zuteil. Bad Loipersdorf wird der 18. Kurort der Steiermark und der neunte
Bäderkurort.
LH Schützenhöfer: Gemeindename macht Erfolgsgeschichte sichtbar
„Die Steiermark ist das beliebteste Urlaubsland der Österreicherinnen und Österreicher. Neben der Vielfalt
der Landschaft, der Gastfreundschaft und Herzlichkeit, sind auch unsere steirischen Thermen gute Gründe für
einen Urlaub im Grünen Herz Österreichs. Es freut mich, dass es gemeinsam gelungen ist, die Erfolgsgeschichte
der Therme Loipersdorf auch im Gemeindenamen sichtbar zu machen", so Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer,
der den Gemeindevertretern mit Bürgermeister Herbert Spirk an der Spitze zu dieser Anerkennung gratuliert.
LR Drexler: „Steirischer Ur-Thermen-Standort wird Bäderkurort"
„Ich freue mich außerordentlich, dass es uns nun vor allem durch die konsequente Arbeit der Gemeinde Loipersdorf
und von Bürgermeister Herbert Spirk möglich wurde, Loipersdorf das Prädikat ‚Bad‘ zuzuerkennen.
Ab 1. Jänner 2020 wird aus Loipersdorf bei Fürstenfeld, Bad Loipersdorf. Das ist eine Auszeichnung für
die Gemeinde und gleichzeitig ein wichtiger Impuls für die gesamte Region. Die Steiermark wartet mit besonderen
Heilvorkommen auf, die wir stolz präsentieren wollen. Dass der Standort der steirischen „Ur-Therme" nun
auch Bäderkurort ist, komplettiert das steirische - und vor allem das oststeirische - Kurort-Ensemble."
Loipersdorf erfüllt Voraussetzungen als Bäderkurort
Der Antrag auf Anerkennung als Kurort ist von der Gemeinde zu stellen, über deren Gemeindegebiet sich der
Kurbereich erstrecken soll. Dieser Kurort muss per Bescheid der Landesregierung auf Basis des Steiermärkischen
Heilvorkommen- und Kurortgesetzes anerkannt werden. Dafür gilt es genau definierte gesetzliche Voraussetzungen
zu erfüllen und entsprechende Bedingungen und Auflagen vorzuschreiben. Letztendlich ist das genaue Gebiet
- der sogenannte Kurbezirk - per Verordnung festzulegen. Wichtige Voraussetzungen für die Anerkennung eines
Kurortes ist ein Heilvorkommen - im Fall von Loipersdorf ist dies eine Heilquelle, die wissenschaftlich anerkannte
Heilwirkung ausübt.
Außerdem müssen beispielsweise eine einwandfreie und ausreichende Trinkwasserversorgung, Maßnahmen
gegen Lärm- und bestimmte Verkehrsbelästigungen, eine ausreichende medizinische Versorgung durch die
Anwesenheit von Ärzten und das Vorhandensein einer Apotheke, die Lebensmittelversorgung, entsprechende Unterkünfte
für einen Kurort sowie ausreichen geschultes Personal für die Nutzbarmachung des Heilvorkommens vorhanden
sein.
Gemeindegebiet von Loipersdorf als Kurbezirk
Mit der Verordnung, die die Landesregierung heute beschlossen hat, wird der Umfang des sogenannten Kurbezirkes
genau festgelegt. Die Grenzen eines solchen Kurbezirkes sollen sich nach Möglichkeit mit den Gemeindegrenzen
decken, können jedoch aus bestimmten Gründen davon abweichen. Im Falle von Loipersdorf wurde lediglich
das Industriegebiet im nördlichen Bereich der Gemeinde aufgrund von Immissionen ausgenommen.
Anerkennung als Bäderkurort ist Erfolg jahrelanger Arbeit
Der erste von der Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld gefasste Gemeinderatsbeschluss zur Beantragung der
Anerkennung als Kurort, wurde bereits 1999 gefasst. Herausforderungen für die letztendliche Anerkennung stellten
allerdings das Lärmaufkommen und die Luftgüte in einigen Bereichen der Gemeinde dar. Nachdem die entsprechenden
Auflagen erfüllt werden konnten, wurde knapp 20 Jahre nach dem Antrag der Gemeinde, am 7. Mai 2019, der Bescheid
der Steiermärkischen Landesregierung ausgestellt, mit dem Loipersdorf als Bäderkurort per 1. Jänner
2020 anerkannt wurde. Der heutige Beschluss der Landesregierung, mit dem das genaue Gebiet des Kurortes festgelegt
wird, stellt somit den Schlusspunkt für den Weg zum Bäderkurort Bad Loipersdorf dar.
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