Ministerrat beschließt 750.000 Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds zum Schutz der
Zivilbevölkerung in Syrien
Wien (bmeia) - Im Ministerrat vom 23. Oktober beschloss die Bundesregierung zusätzlich zu den bisher
geleisteten humanitären Mitteln die Auszahlung von weiteren 750.000 Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds
(AKF). 500.000 Euro werden dem Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen
(OCHA) sowie 250.000 Euro dem Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) für Hilfsaktivitäten
in Syrien zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt wurden im Jahr 2019 bereits 11,35 Millionen Euro für
Maßnahmen der humanitären Hilfe aus dem Auslandskatastrophenfonds zur Verfügung gestellt.
„Die Situation vor Ort ist dramatisch und erfordert rasches Handeln. Österreich wird seine Anstrengungen zum
Schutz der syrischen Zivilbevölkerung konsequent weiterführen. Höchste Priorität hat nun die
Lieferwege für humanitäre Hilfe trotz der türkischen Kampfhandlungen offenzuhalten“, so Außenminister
Alexander Schallenberg.
Die jüngste Militäroffensive der Türkei hat die humanitäre Situation im Norden Syriens weiter
verschärft. Zehntausende Menschen befinden sich auf der Flucht, Kampfhandlungen erschweren die Versorgung
der lokalen Bevölkerung massiv. Laut OCHA-Angaben leben 450.000 Menschen in der unmittelbaren syrisch/türkischen
Grenzregion, bis zu 3 Millionen Zivilisten könnten je nach Ausmaß der türkischen Offensive direkt
oder indirekt durch die jüngsten Entwicklungen betroffen sein.
„Wir nehmen Berichte über Menschenrechtsverletzungen sehr, sehr ernst. Österreich setzt sich traditionell
gegen die Straflosigkeit von Kriegsverbrechen ein und unterstützt die Bemühungen der Vereinten Nationen
die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen“, betont Außenminister Schallenberg.
Die syrische Zivilbevölkerung leidet unter schweren Menschenrechtsverletzungen bis hin zu Kriegsverbrechen
und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die dem syrischen Regime und einzelnen terroristischen Oppositionsgruppen
angelastet werden. Die VN-Generalversammlung hat mit Resolution 71/248 vom 21. Dezember 2016 den „International,
Impartial and Independent Mechanism (IIIM) eingerichtet, der Beweise wie Aussagen von Opfern und Zeugen und andere
Dokumentierungen von in Syrien begangenen schwersten Verbrechen sammelt und aufbereitet, damit diese für eine
allfällige Strafverfolgung dem Internationalen Strafgerichtshof, einem Sondertribunal oder nationalen Gerichten
zur Verfügung gestellt werden können.
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