LH Mikl-Leitner: Gesundheitsreformgesetz in Landesregierung einstimmig beschlossen
St. Pölten (nlk) - Mit dem Beschluss des „Gesundheitsreformgesetzes 2020“ in der Sitzung der Niederösterreichischen
Landesregierung wurde am 22. Oktober die Grundlage für die Umsetzung der Landesgesundheitsagentur gelegt.
Im Anschluss an die Regierungssitzung informierte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner mit ihrem gesamten Regierungsteam
über die weitere Vorgehensweise.
Man sei in Niederösterreich in der glücklichen Lage, mit dem „weltweit besten Gesundheits- und Pflegesystem“
eine „erstklassige Versorgung“ garantieren zu können, verwies die Landeshauptfrau eingangs auf die 27 Landeskliniken
mit rund 21.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die 50 Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren mit
rund 5.350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Es werde hier „eine tolle Qualität“ geleistet, das bestätigten
auch die ausgezeichneten Ergebnisse der Patientenbefragungen, betonte sie.
Die Landeshauptfrau erinnerte auch an wichtige Schritte in der Vergangenheit wie etwa die Übernahme der Kliniken
durch das Land und die Gründung der Landeskliniken-Holding. Nun gehe es darum, „den nächsten Schritt
zu tun“ und sich „fit zu machen für die Zukunft“, etwa angesichts der demographischen Entwicklung, des Fortschritts
in der Medizin oder der Digitalisierung. Um „ganz klare Antworten auf die Herausforderungen im Gesundheits- und
Pflegebereich“ zu geben, habe man im Februar den Startschuss für die Landesgesundheitsagentur gegeben. Mit
dieser sollen alle 27 Kliniken sowie die 50 Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren – und damit rund 27.000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - „unter einem Dach vereint“ werden, „um Gesundheit und Pflege unter einem Dach
zu managen, zu steuern und zu planen“. Als gesetzliche Grundlage brauche es dafür das „Gesundheitsreformgesetz
2020“, das heute in der Sitzung der Landesregierung einstimmig beschlossen worden sei. Im November soll das Gesetz
im Landtag behandelt werden.
Die gesetzliche Grundlage solle es möglich machen, mit 1. Jänner 2020 in Umsetzung zu gehen, informierte
Mikl-Leitner weiters. Die neue Landesgesundheitsagentur wird auch mit einem Expertenrat ausgestattet werden, dem
etwa Vertreterinnen und Vertreter der Patientenanwaltschaft, der Gesundheitskassen oder von Selbsthilfegruppen
angehören werden. Wichtig sei es auch, die Weisungsfreiheit des Patienten- und Pflegeanwaltes in die Verfassung
zu heben. Ziel des Gesetzes sei es, „die Versorgung unserer niederösterreichischen Landsleute auf höchstem
Niveau in einer zukunftsträchtigen Struktur“ zu sichern, fasste die Landeshauptfrau zusammen.
Die Gesundheitspolitik „ist und bleibt eine der wichtigsten Aufgaben der Politik“, hielt Landeshauptfrau-Stellvertreter
Franz Schnabl fest. Man habe mit dem heutigen Beschluss „einen idealen Rahmen“ für die bestmögliche Gesundheitsversorgung
im Land, sprach er von einem „großen Wurf“. Er habe es auch als „sehr positiv“ empfunden, dass in die Erarbeitung
des Gesetzes Expertinnen und Experten eingebunden waren, die einen „Blick von außen“ ermöglichten, so
Schnabl.
Im Gesundheits- und Pflegebereich werde sehr viel Geld in die Hand genommen und es sei wichtig, „dass dieses Geld
auch bei den Patientinnen und Patienten ankommt“, betonte Landesrat Gottfried Waldhäusl im Zuge der Pressekonferenz.
Man wolle auch in Zukunft „die hohen Standards halten“, es brauche für alle die beste Versorgung, ob in der
Pflege zuhause, stationär oder tagesklinisch, so Waldhäusl in seiner Stellungnahme.
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