Stv. WKÖ-Generalsekretärin Kühnel: Nach wie vor offene Fragen, aber Gros der
Unternehmen ist gut vorbereitet
Wien (pwk) - „Nach wie vor gibt es eine Reihe von offenen Fragen in Hinblick auf die weitere Vorgehensweise
rund um den geplanten Brexit Großbritanniens. Deshalb intensiviert die Wirtschaftskammer ihre Services für
die Unternehmen, um mögliche Störungen in der Betriebspraxis abzufedern. Im Großen und Ganzen sind
unsere Unternehmen aber gut vorbereitet“, betonte die stellvertretende Generalsekretärin der WKÖ, Mariana
Kühnel am 22. Oktober.
Tausende nahmen WKÖ Brexit-Informationen in Anspruch
Konkret haben sich in den vergangenen Wochen einige hundert Betriebe von der WKÖ zum Thema Brexit beraten
lassen, knapp 2000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer besuchten österreichweit Informationsveranstaltungen, viele
griffen auf das Brexit-Online Portal sowie das No-Deal-Brexit-ABC zu. Eine Vielzahl der Fragen drehte sich in den
vergangenen Tagen um folgende Bereiche: Einige der Betriebe, die in Großbritannien aktiv sind, waren noch
nie außerhalb des Binnenmarktes geschäftlich tätig. Sie müssen sich mit Regeln des Handels
mit Drittstaaten vertraut machen, etwa mit der Zollabwicklung und steuerlichen Aspekten. Zudem beschäftigen
einige Unternehmen britische Mitarbeiter oder haben österreichische Fachkräfte, die im Vereinigten Königreich
für Montagearbeiten gebraucht werden. Sie müssen sich mit Themen wie Aufenthalt, Visum oder Dienstleistungserbringung
in Drittstaaten vertraut machen. Gleichzeitig bieten einige Unternehmen Beratungsleistungen im Vereinigten Königreich
an und möchten wissen, was sie ab November auf ihre Rechnung schreiben und ob sie künftig ihre Leistung
versteuern müssen.
Bearbeitung von konkreten Problemstellungen
An den folgenden zwei Beispielen werde laut der stellvertretenden WKÖ-Generalsekretärin, die Komplexität
des Brexit deutlich: Ein österreichischer Produzent, der Fleisch aus dem Vereinigten Königreich importiert,
verarbeitet es zu einem Tiefkühlprodukt und führt das Fertigprodukt wieder ins Vereinigte Königreich
ein. Das Unternehmen möchte wissen, welche Zollsätze dafür in Zukunft veranschlagt werden müssen.
In einem anderen Fall werden Dreharbeiten im Vereinigten Königreich vorgenommen. Der Start der Dreharbeiten
liegt vor dem Brexit, der Abschluss danach. Die österreichische Firma hat das gesamte technische Equipment
bereits vor Ort und möchte wissen, wie damit zollrechtlich nach dem Brexit verfahren wird. „Diese und viele
andere Problemstellungen versuchen unsere Mitarbeiter mit den Unternehmen gemeinsam zu lösen und damit unsere
Services und Infoangebote so zielgerichtet wie möglich anzubieten“, sagt Kühnel.
WKÖ Brexit-Infopoint im Falle eines No-Deal-Brexit von 1.-3. November besetzt
„Da derzeit wieder vieles unklar ist und weiterhin über eine Verschiebung des Brexits diskutiert wird,
wird die WKÖ vom derzeitigen Stand der Dinge aus gesehen am eigentlichen Brexit Wochenende – vom 1.-3. November
– bei einem No-Deal-Brexit den Brexit Infopoint besetzen, um die Unternehmen über mögliche Fristsetzungen
zu beraten, die Einfluss auf die Geschäftsbeziehungen haben können“, sagt Kühnel. Beim angestrebten
Szenario eines geregelten Brexit bleibe aufgrund der vereinbarten Übergangsphase in den Wirtschaftsbeziehungen
bis Ende 2020 alles beim Alten, denn das Vereinigte Königreich ist noch 14 Monate lang Teil des EU-Binnenmarkts
und Teil der Zollunion.
Fokus auf Fortbestand der Geschäftsbeziehungen
Die Wirtschaft bedaure jedenfalls die Entscheidung der Briten, die Europäische Union zu verlassen. Gleichzeitig
verlasse Großbritannien aber nicht Europa – und deshalb gelte es das Augenmerk auf einen erfolgreichen Fortbestand
der Geschäftsbeziehungen zu lenken und neue Möglichkeiten auszuloten, sagt Kühnel: „Wir streben
eine enge, ehrgeizige, umfassende und ausgewogene künftige Kooperation an, die den Unternehmen einen unbürokratischen
und leicht anwendbaren gesetzlichen Rahmen gibt. Denn nur so kann der Schaden für die Wirtschaft langfristig
begrenzt werden.“ (PWK510/us)
Der WKÖ Brexit Infopoint steht unter der Telefonnummer 0590900 5590 Montag bis Donnerstag von 8:00-16:30 Uhr
und Freitag von 8:00-16:00 Uhr sowie unter brexit@wko.at für Fragen zur Verfügung.
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