Ministerratsvortrag muss verpflichtend halbjährig vorgelegt werden – Bericht ist kein
Personalplan
Wien (bmoeds) - Beamtenminister Eduard Müller plant für 23. Oktober den gesetzlich verpflichtenden
halbjährlichen Personalcontrollingbericht vorzulegen: „Der bisherige Personalplan bleibt unverändert
aufrecht. Neuaufnahmen kann es nur im Rahmen des im Jahr 2018 beschlossenen Personalplans, der insbesondere die
Bereiche Sicherheit und Bildung im Fokus hatte, geben. Eine andere Leseart lässt der Bericht nicht zu.“
Der Bericht muss gesetzlich halbjährlich vorgelegt werden und basiert auf den 2018 festgesetzten Zielsetzungen
im Personalbereich. Der Ministerratsvortrag ist lediglich ein Zwischenbericht, der die Erfüllung dieser Zielsetzungen
dokumentiert.
Im Ministerratsvortrag heißt es wörtlich: „Neben der dargestellten Altersstruktur erfordern zusätzlich
auch neue, insbesondere sicherheits- und bildungspolitische Herausforderungen eine differenzierte und in einzelnen
Bereichen auch proaktive Aufnahmepolitik, um die Qualität der staatlichen Leistungserbringung im Interesse
der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu können.“
Der Bericht unterstreicht die Wichtigkeit des bedarfsorientierten Vorgehens in den Bereichen Sicherheit und Bildung.
„Der Personalplan wurde 2018 gemeinsam mit dem Budget beschlossen und ist die Grundlage für alle personalpolitischen
Maßnahmen. In dieser Form wird er auch von der Übergangsregierung vollzogen“, so Bundesminister Eduard
Müller.
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