Müller: Personalplan seit 2018 derselbe.
 Fokus auf Sicherheit und Bildung unverändert

 

erstellt am
22. 10. 19
13:00 MEZ

Ministerratsvortrag muss verpflichtend halbjährig vorgelegt werden – Bericht ist kein Personalplan
Wien (bmoeds) - Beamtenminister Eduard Müller plant für 23. Oktober den gesetzlich verpflichtenden halbjährlichen Personalcontrollingbericht vorzulegen: „Der bisherige Personalplan bleibt unverändert aufrecht. Neuaufnahmen kann es nur im Rahmen des im Jahr 2018 beschlossenen Personalplans, der insbesondere die Bereiche Sicherheit und Bildung im Fokus hatte, geben. Eine andere Leseart lässt der Bericht nicht zu.“

Der Bericht muss gesetzlich halbjährlich vorgelegt werden und basiert auf den 2018 festgesetzten Zielsetzungen im Personalbereich. Der Ministerratsvortrag ist lediglich ein Zwischenbericht, der die Erfüllung dieser Zielsetzungen dokumentiert.

Im Ministerratsvortrag heißt es wörtlich: „Neben der dargestellten Altersstruktur erfordern zusätzlich auch neue, insbesondere sicherheits- und bildungspolitische Herausforderungen eine differenzierte und in einzelnen Bereichen auch proaktive Aufnahmepolitik, um die Qualität der staatlichen Leistungserbringung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu können.“

Der Bericht unterstreicht die Wichtigkeit des bedarfsorientierten Vorgehens in den Bereichen Sicherheit und Bildung. „Der Personalplan wurde 2018 gemeinsam mit dem Budget beschlossen und ist die Grundlage für alle personalpolitischen Maßnahmen. In dieser Form wird er auch von der Übergangsregierung vollzogen“, so Bundesminister Eduard Müller.

 

 

 

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