Linz (lk) - Im Jahr 2016 wurde Oberösterreich von Starkniederschlägen in einem bisher unbekannten
Ausmaß heimgesucht. Nahezu täglich waren die Einsatzkräfte mit dem Kampf gegen die spontan auftretenden,
nicht vorhersagbaren Überflutungen beschäftigt. „Der Schutz vor Flusshochwasser hat in Oberösterreich
eine sehr lange Tradition. Etwa 50 Mio. Euro wurden im vergangenen Jahr von Bund, Land und Gemeinden in den Hochwasserschutz
investiert. Umso erfreulicher ist es, dass nun auch für Hangwasserschutzmaßnahmen Mittel unter bestimmten
Voraussetzungen zur Verfügung stehen“, erklärt Wasser-Landesrat KommR Ing. Wolfgang Klinger.
„Die Hangwasserabflüsse haben viel menschliches Leid verursacht und große wirtschaftliche Schäden
angerichtet. Nun ist die erste Förderperiode für die Erstellung von Projekten zum Schutz vor Hangwasser
angelaufen. Es wurden Förderanträge mit einer Gesamtinvestitionssumme von etwa 225.000 Euro eingereicht“,
so Landesrat Klinger.
Hierbei handelt es sich um eine Förderung, die von der Abteilung Wasserwirtschaft mit Unterstützung der
Naturschutzabteilung gemeinsam mit der Agrarmarkt Austria (AMA) abgewickelt wird. Anhand dieser ersten Anträge
werden Erfahrungen mit dieser Förderung gesammelt. „Es ist geplant, in den nächsten Monaten neue Förderanträge
entgegenzunehmen. Sobald die Projekteinreichung in Form eines neuen Calls möglich ist, findet sich ein entsprechender
Hinweis auf unserer Homepage. Nun ist es endlich gelungen, unter Beteiligung von EU und Bund auch Fördermittel
für den Schutz vor Hangwasser bereit zu stellen“, zeigt sich Landesrat Klinger über die neue Möglichkeit
der Förderung zufrieden.
80 % der anerkennungsfähigen Kosten für die Erstellung von Projekten zum Schutz vor Hangwasser werden
von EU, Bund und Land im Rahmen des Förderprogramms “Ländliche Entwicklung“ als Förderungsmittel
zur Verfügung gestellt. 20 % der Kosten muss die antragstellende Gebietskörperschaft selber aufbringen.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Nach
Vorlage und Prüfung von Rechnungen kann die Förderung vorbehaltlich der Schlussprüfung ausbezahlt
werden.
Die Gemeinden sind für die Umwidmung und Bebauung zuständig. Hierbei gilt es, dem Thema Hangwasser die
notwendige Bedeutung beizumessen. Oftmals helfen bauliche Maßnahmen geringen Umfangs, um großes Unglück
als Folge eines Starkniederschlagsereignisses vermeiden zu können.
„Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger keine Überflutungen in ihren
eigenen vier Wänden erleiden müssen. Der Schutz vor Hangwasser erfordert die Zusammenarbeit vieler Fachbereiche.
Land- und Forstwirtschaft, Raumordnung, Bautechnik und Wasserwirtschaft suchen schon seit geraumer Zeit nach Lösungen.
Hangwasserabflüsse entstehen vielfach außerhalb vom Siedlungsraum auf unbebauten Flächen. Die Bedeutung
der Bewirtschaftung der Flächen nimmt aber mit zunehmender Niederschlagsintensität ab. Jeder Einzelne
kann einen Beitrag zur Entschärfung der Hangwassersituation leisten. Rückhalt von anfallendem Niederschlagswasser
auf dem eigenen Grundstück, die Versiegelung von Flächen möglichst gering halten, keine Ablenkung
von Hangwasserabflüssen durch Mauern, Zaunsockel oder engmaschige Drahtzäune, kein Zuschütten und
Verrohren von Gräben und das Freihalten von Tiefenlinien sind wichtige Maßnahmen“, so Klinger.
Neue Objekte sollten auf Grundstücken so platziert werden, dass Gräben, Mulden und Senken frei bleiben.
Der Eintritt von Hangwasser auf ein Baugrundstück und der Austritt aus einem Baugrundstück sollte nicht
durch Mauern oder Dämme behindert werden. Gebäudeöffnungen sollten so gestaltet werden, dass Hangwässer
nicht eindringen können. Am besten ist es, die Wohnebene auf einem sicheren Niveau oberhalb des möglichen
Hangwasserabflusses zu errichten. Terrassen- und Eingangstüren sollten so gestaltet sein, dass Hangwasser
nicht eindringen kann. Lichtschächte, Kellerabgänge und Tiefgaragenabfahrten können durch Errichten
von Schwellen bzw. durch das Anheben auf ein hangwassersicheres Niveau vor dem Eindringen von Hangwasser geschützt
werden. Wenn das nicht möglich ist, kann auch der Einbau von wasser- und druckdichten Fenstern und Türen
geprüft werden. Dass moderne Häuser aufgrund der wasserdichten Ausführung von Kellern im Ereignisfall
aufschwimmen und Schaden nehmen können, sollte bei der Planung ebenso berücksichtigt werden wie die Möglichkeit
des Eindringens von Abwasser aus dem Kanal, wenn keine rückstausichere Ausführung des Hauskanals erfolgt.
„Wir wollen bestehende Siedlungen schützen. Es muss sich jeder Betroffene bewusst sein, dass Maßnahmen
zum Schutz des eigenen Objektes im Sinne der Eigenvorsorge von ihm selbst ergriffen werden müssen. Die Hangwassergefährdung
ist flächendeckend gegeben. Es ist somit nicht möglich, alle Objekte durch technische Hangwasserschutzmaßnahmen
außerhalb des Baugrundstücks zu schützen. Vor allem bei der Planung neuer Objekte sollte die Gefährdung
durch Hangwasser berücksichtigt werden. Mit geringem Mehraufwand kann so ein guter Schutzgrad erreicht werden.
Auch bestehende Objekte können oftmals mit vergleichsweise geringem Aufwand hangwassersicher gemacht werden“,
hält Landesrat Klinger fest.
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