… aber unter fairen Bedingungen
Bregenz (vlk) – Landtagspräsident Manfred Dörler begrüßt die Forderung nach
der Durchführung eines Verfassungskonventes: "Das österreichische Staatswesen ist unbestritten reformbedürftig.
Die Verteilung der Staatsaufgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist ineffizient und muss neu gestaltet
werden. Die Abläufe in der Verwaltung sind von Doppelgleisigkeiten und Überregulierung geprägt.
Auf Grund dieser Situation ist ein umfassender Reformdialog sinnvoll." Dörler erinnert daran, dass es
die Länder sind, die schon seit den 80-er Jahren eine Bundesstaatsreform einfordern.
Diese Zustimmung setze allerdings voraus, dass der Verfassungskonvent die leitenden Prinzipien unseres Staatswesens,
nämlich den Rechtsstaat, die Demokratie und den Bundesstaat nicht in Frage stellt. Daher müsse auch die
eigenständige Landesgesetzgebung nicht nur erhalten bleiben, sondern unter Beachtung des Subsidiariätsprinzips
gestärkt werden. Der Bundesstaat, bestehend aus den neun Bundesländern – ausgestattet mit eigener Landesgesetzgebung
– stehe nicht zur Diskussion. Auch auf die Gemeinden sei Rücksicht zu nehmen. "Ein Reformdialog ist nur
unter Gleichberechtigten möglich, wenn der eine Partner nicht die Existenz des anderen in Frage stellt",
so Dörler. Als Schritt in die richtige Richtung wertet er die Aussage von Nationalratspräsident Andreas
Khol, in den Verfassungskonvent auch die Landtage einzubinden.
Auf einem falschen Geleise bewege sich dagegen der Dritte Nationalratspräsident Thomas Prinzhorn, der die
Länder auf den bloßen Vollzug der Vorgaben des Bundes einschränken will. "Wer glaubt, dass
durch eine Stärkung des Bundes Einsparungen erzielen sind, verschließt die Augen vor der Realität
der letzten Jahre", erinnert Dörler daran, dass es immerhin die Länder sind, die durch ihre Überschüsse
das enorme Defizit des Bundes wenigstens zum Teil ausgleichen. Auch eine Vereinheitlichung des Dienstrechtes von
Bund, Ländern und Gemeinden, wie verschiedentlich gefordert wird, kommt für Dörler nicht in Frage:
Dies würde den vom Land erfolgreich beschrittenen Weg zum modernsten Dienstrecht Österreichs verbauen
und wäre ein schwerer Schlag gegen die Verwaltungsreform. |