Wien (bmi) - Ziel von EURODAC ist die Einrichtung eines Systems für den Vergleich von
Fingerabdrücken von Asylwerbern und illegalen Einwanderern zur Erleichterung der Anwendung des Dubliner Übereinkommens,
das die Bestimmung des zur Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaates ermöglicht.
Die Europäische Kommission hat mit 15. Jänner 2003
Foto: BMI/Pospischil |
die EURODAC-Verordnung eingeführt; damit nimmt EURODAC seine Tätigkeit auf. Bis zu diesem Zeitpunkt haben
die Mitgliedstaaten zusammen mit der EU-Kommission die technischen Voraussetzungen zur Implementierung von EURODAC
geschaffen.
Das EURODAC-System ermöglicht den Mitgliedstaaten die Identifizierung von Asylwerbern sowie von Personen,
die illegal eine Außengrenze der Gemeinschaft überschritten haben. Anhand des Vergleichs der Fingerabdrücke
kann ein Mitgliedstaat prüfen, ob ein Asylwerber oder ein Ausländer, der sich illegal in seinem Hoheitsgebiet
aufhält, bereits in einem anderen Mitgliedstaat Asyl beantragt hat, denn der Erstantragsstaat übernimmt
nach dem „Dubliner Übereinkommen“ von 1990 die Verantwortung für die Asylüberprüfung. EURODAC
besteht aus einer von der EU-Kommission verwalteten Zentraleinheit, einer computergestützten Datenbank für
Fingerabdrücke und elektronischen Einrichtungen für die Datenübertragung zwischen den Mitgliedstaaten
und der zentralen Datenbank.
Daten über Asylwerber werden in der Regel zehn Jahre aufbewahrt. Sobald ein Asylwerber die Staatsangehörigkeit
eines Mitgliedstaates erworben hat, werden die ihn betreffenden Daten unverzüglich gelöscht. Daten über
Ausländer, die beim illegalen Überschreiten einer Außengrenze aufgegriffen worden sind, werden
in der Regel zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Fingerabdrücke aufbewahrt.
Bei Ausländern, die sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates aufhalten, erlaubt EURODAC lediglich
den Vergleich ihrer Fingerabdrücke mit den in der zentralen Datenbank gespeicherten Fingerabdrücken zum
Zwecke der Prüfung, ob die betreffende Person in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt hat.
Die zum Vergleich übermittelten Fingerabdrücke werden von EURODAC nicht gespeichert.
In Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten sind die Herkunftsmitgliedstaaten für die Rechtmäßigkeit
der Abnahme der Fingerabdrücke sowie für die Rechtmäßigkeit der Verwendung, Übermittlung,
Aufbewahrung und Löschung der Daten verantwortlich. Die Kommission trägt dafür Sorge, dass bei der
Behandlung der Daten durch die Zentraleinheit die in der Verordnung festgelegten Grundsätze eingehalten werden;
sie trifft die
Maßnahmen, die notwendig sind, um die Sicherheit der Zentraleinheit zu gewährleisten.
Folgende Vorteile ergeben sich aus EURODAC:
• Fingerabdrücke sind ein wichtiges Mittel zur Identifizierung einer Person. EURODAC schafft ein System
zum Vergleich dieser Fingerabdrücke.
• EURODAC gewährleistet in schnellstmöglicher Form das exakte Erkennen von Mehrfachasylanträgen
im Raum der Europäischen Union.
• EURODAC zeigt rasch Asylmissbrauch in der Form von Asyl-Shopping auf.
• EURODAC unterstützt die Festlegung der Zuständigkeit nach dem Dubliner Übereinkommen und erleichtert
Beweisfragen (illegaler Grenzübertritt).
Was bedeutet EURODAC für Österreich und die EU?
• EURODAC ist ein EU-gemeinschaftliches Zeichen modernster Technik gegen illegale Sekundärmigration
in der EU.
• EURODAC ist eine Maßnahme gegen die Form organisierte Kriminalität der Schlepperei
• EURODAC ist ein wichtiges Signal der Harmonisierungsbestrebungen der EUMitgliedstaaten im Bereich Asyl und Migration.
• EURODAC wird auch die Prozesse der kommenden Zuständigkeitsverordnung in der EU („Dublin II“) unterstützen.
Gemeinsam mit der in dieser EU-Verordnung verankerten österreichischen Initiative der elektronischen Kommunikation
zwischen den Partnerbehörden Europas wird eine raschere Festlegung der Zuständigkeit in der EU die Folge
sein.
Was wird durch EURODAC für die Beamten verbessert?
- Durch die Anschaffung von hochtechnischen Geräten („Live-Scanner“) für alle Außenstellen des
Bundesasylamtes gehört die Abnahme von Fingerabdrücken mit „schwarzer Paste auf Glasplatte und Papier“
der Vergangenheit an: Die Abnahme von Fingerabdrücken wird ein hochtechnisierter und sauberer Vorgang.
- EURODAC gewährleistet rascheste Rückmeldungen über Mehrfachantragstellungen einer Person. Damit
können frühestmöglich geeignete verfahrensrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. EURODAC bietet
rasche und klare Entscheidungsgrundlagen bei Mehrfachanträgen.
Neben den bereits erwähnten positiven Auswirkungen von EURODAC können auch Auswirkungen auf die Migrationsströme
und eine Beschleunigung der Asylverfahren erwartet
werden.
Eine Reihe von Folgewirkungen werden sich erst nach den ersten Monaten an Erfahrung mit diesem System klar zeigen
und sind noch schwer abzuschätzen. Dennoch ist folgendes
festzuhalten:
- Eine Zuordnung auf eine Zuständigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union durch Überschreitung
der Außengrenze oder Asylantragstellung wird rascher erfolgen.
- EURODAC ändert vorerst nichts an den Zuständigkeitsregeln der EU-Mitgliedsstaaten. Zuständigkeiten
von EU-Mitgliedstaaten werden leichter nachweisbar. Bei Verschiebung der Außengrenze aufgrund der EU-Erweiterung
mit 1. Mai 2004 wird sowohl das Zuständigkeitssystem der EU, als auch das Instrument Eurodac ebenso in den
Beitrittswerber- und Nachbarstaaten zum Einsatz gelangen.
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