Haupt: Mehr
Geld für Pensionisten-Ehepaare
Außertourliche Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes um 7,3 Prozent
Wien (bmsg) - Mit großer Genugtuung kommentierte Sozialminister Mag. Herbert Haupt die am Mittwoch
(15. 01.) im Budgetausschuss beschlossene außertourliche Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes
für Ehepaare. Diese Maßnahme bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Jahr 2002 um 7,3 Prozent. In
diesen 7,3 Prozent sind auch die 2 Prozent Pensionserhöhung für das Jahr 2003 enthalten, der Ausgleichszulagenrichtsatz
für Ehepaare beträgt nun 965,53 Euro.
Auf diese Weise werde der Ausgleichszulagenrichtsatz auf das 1,5-fache des Ausgleichszulagenrichtsatzes für
Alleinstehende erhöht, um die Armutsgefährdung von Ehepaaren in der Pension deutlich zu vermindern. "Für
diese außergewöhnliche Erhöhung habe ich mich persönlich stark gemacht. Jetzt freut es mich
ganz besonders, dass diese Initiative heute beschlossen wurde", so Haupt. Von dieser Maßnahme werden
rund 37.000 Personen profitieren, wofür rund 25 Millionen Euro aufgebracht werden.
Diese Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Ehepaare überschreitet die "Armutsgefährdungsschwelle",
wie sie von der EU 1998 verlautbart wurde. "Ich werde mich weiterhin", verspricht Haupt abschließend,
"für all jene einsetzen, die es durch ihre Lebensumstände ohnehin schwer genug haben. Diesen Menschen
zu helfen ist mein oberstes Anliegen." |
Blecha
begrüßt Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Ehepaare
Forderung nach einer Pensionsanpassung von 2 Prozent steht nach wie vor zur Diskussion
Wien (sk) - "Der Pensionistenverband Österreichs begrüßt den Beschluss des Budgetausschusses
vom Mittwoch (15. 01.) die Ausgleichszulage für Ehepaare um 7,3 Prozent, und damit
über die Armutsgrenze, anzuheben", erklärte Präsident Karl Blecha am Mittwoch gegenüber
dem Pressedienst der SPÖ.
"Es war der Pensionistenverband Österreichs, der immer wieder die Ausgleichszulage für Ehepaare
unter der Armutsgrenze als Schande bezeichnet hat. Bedauerlicherweise ist aber nicht - wie ebenso gefordert - die
Anpassung der Pensionen um 2 Prozent beschlossen worden. Die durch eine Verordnung festgelegte Reform sieht eine
Anpassung um lächerliche 0,5 Prozent vor, aber eine Einmalzahlung in Höhe von 1,5 Prozent, die in den
Folgejahren nicht mehr zu Buche steht. Eine Pensionsanpassung um 2 Prozent bedeutet keine größere Ausgabe
für das Jahr 2003, schützt aber die Pensionistinnen und Pensionisten vor den Kürzungen der Pensionen
von den vorigen Jahren. Die Forderung steht daher nach wie vor zur Diskussion", schloss Blecha. |