Minister Böhmdorfer deckt Konsumentennepp um Schlankheitsmittel auf
Irreführende Werbeaussagen zu Schlankheitsmitteln, wieder zwei Urteile für die Konsumenten gewonnen
Wien (bmj) - Rechtzeitig für alle jene, zu deren Vorsätze auch die Verringerung überschüssiger Kilos zählt: In einem von Konsumentenschutzminister Böhmdorfer beauftragten Musterprozess und Verfahren des Vereins Konsumenteninformation gegen ein in Österreich weit verbreitetes Schlankheitsinstitut und die Werbeaussagen eines Schlankheitsmittel wurde die Aufklärungspflicht näher untersucht. Eine Konsumentin suchte das Institut auf, da dieses erhebliche Gewichtsreduktion durch eine angebotene Ozon -Therapie garantiert. Der Konsumentin wurden 60cm weniger Körperumfang versprochen, jedoch wurde sie nicht auf Notwendigkeit einer tiefgreifenden Änderung der Essgewohnheiten zur Erzielung dieses Erfolges hingewiesen. Die Konsumentin war von der Wirksamkeit dieser Therapie nicht überzeugt und wollte aus dem Behandlungsvertrag aussteigen. Das Unternehmen klagte sie sodann auf Zahlung der ausstehenden Raten. Das LG Linz gab als Berufungsgericht der Konsumentin Recht, da anhand eines Sachverständigengutachtens festgestellt wurde, das die beworbene Behandlungsmethode - Ozon - Sauerstoff- Behandlung, "mildes" Bewegungsprogramm und Beachtung einer bewussten Ernährungsweise - für sich allein zu keinem nennenswerten Gewichtsverlust führen kann. Dass das Schlankheitsinstiut darauf nicht hingewiesen hat, wertete das Gericht als Verstoß gegen die Aufklärungspflicht. Der Konsumentin wurde der Ersatz des sog. "Vertrauensschadens" zugesprochen. Das Resultat war, dass die Klage des Unternehmen abgewiesen wurde, und die Konsumentin die Therapie nicht zahlen muss.

Das OLG Wien unterbindet irreführende Werbezusagen
In einem weiteren von BM Böhmdorfer in Auftrag gegebenen Verfahren wurde ein mit Gewinnzusagen zu zweifelhaftem Ruhm gelangtes Unternehmen, das auch Schlankheitsmittel im Wege des Versandhandels vertreibt, belangt. Das Entschlackungsmittel "Müll raus" baue Fett ab, die Einnahme des Mittels "Schlankheits-Kur F 20" allein fördere die Gewichtsabnahme, ohne dass geänderte Essverhalten oder Sport notwendig wäre. Ebenso soll die Einnahme des Produktes "Enzyme - Obst & Gemüse" eine Gewichtsreduktion herbeiführen können. Tatsächlich sind alle diese Versprechungen zu hoch gegriffen. Dies zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichtes Wien auf, das in einem Verfahren ergangen ist, das Konsumentenschutzminister Dr. Böhmdorfer in Auftrag gegegeben hat. Das OLG Wien hat nunmehr entschieden, dass die belangte Firma nachfolgende irreführende Behauptungen zukünftig zu unterlassen hat.

"Diese Verfahren zeigen wieder einmal deutlich, wie Unternehmen versuchen, mit falschen Hoffnungen Geld zu machen. Der Erfolg für die Konsumenten freut mich daher besonders", zeigt sich Konsumentenschutzminister Böhmdorfer mit dem Ausgang der Verfahren zufrieden.
 
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