Reaktion auf Vorschläge von Wirtschaftsminister Bartenstein
Bregenz (vlk) - Wirtschaftsminister Martin Bartenstein will 30.000 Stellen im öffentlichen Dienst
einsparen, davon 20.000 in den Ländern und Gemeinden. Linear auf den Bevölkerungsanteil umgelegt, würde
das für Vorarlberg etwa 900 Stellen bedeuten. Landeshauptmann Herbert Sausgruber bezeichnet diesen Vorschlag
als "in Anbetracht der schlanken Verwaltung in Vorarlberg nicht realistisch".
Auf Grund der schlanken Verwaltung in Vorarlberg, wären massive Einschnitte in Dienstleistungsbereichen des
Landes und der Gemeinden unvermeidlich, "etwa in der Gesundheits- oder Pflegeversorgung, aber auch in der
Kinderbetreuung" – was der Landeshauptmann klar ablehnt. Denn die klassische Hoheitsverwaltung mache zahlenmäßig
nur einen geringen Teil der Verwaltung aus.
Deregulierungsmöglichkeiten auf Bundesebene
Bevor von konkreten Zahlen gesprochen werden kann, müsse erst die Aufgabenaufteilung zwischen Bund,
Land und Gemeinden geklärt sein, fügte der Landeshauptmann hinzu. Sausgruber sieht zusätzliche Einsparmöglichkeiten,
"wenn die Staatsaufgaben weitergehend durchforstet werden und der gesetzliche Regelungsdruck, insbesondere
im Hinblick auf personalkostenintensive Standards, zurückgenommen wird". Ebenso sieht Sausgruber Einsparmöglichkeiten
durch die Zusammenführung bei den Doppelgleisigkeiten von unmittelbarer Bundesverwaltung und Landesverwaltung
(z.B. Bundessozialamt, Schulverwaltung).
Auch die bessere Koordination zwischen Bundesministerien und die Nutzung von Synergien könnte positiv wirken
– Sausgruber: "Jedes Ministerium leistet sich beispielsweise ein eigenes Personalmanagement".
Für Landeshauptmann Sausgruber ist auch die Frage zu stellen, zu welchen Personaleinsparungen auf Bundesebene
die Übertragung der Wohnbauförderung oder der Bundesstraßen auf die Landesverwaltung gebracht hat.
Gehrer-Vorschlag
Der aktuelle Vorschlag von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer, wonach die Länder zehn Prozent der
Lehrerkosten übernehmen sollen, ist für Landeshauptmann Sausgruber im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen
zu erörtern und hängt unter anderem auch von der Frage der Mitwirkung der Länder bei der Bundesgesetzgebung
ab. |