Bgld. Jugendschutzgesetz: Akzeptanz durch maximale Information
Eisenstadt (blms) – Eine erste positive Zwischenbilanz über Informationsstand und Justierbarkeit
des Burgenländischen Jugendschutzgesetzes, das im April des vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, zogen
Landesrätin Verena Dunst und der Kinder- und Jugendanwalt des Landes Burgenland, Mag. Christian Reumann, am
Dienstag (21. 01.) vor Medienvertretern in Eisenstadt. Die Basis für diese hohe
Akzeptanz liegt in der erstmals in einer Gesetzesmaterie verankerten Informationspflicht begründet, der seitens
des Landes Burgenland mit einer handlich und jugendgerecht gestalteten Broschüre Rechnung getragen wurde.
„Die Einbindung der Jugendlichen in die inhaltliche Aufbereitung dieses Folders, die Schulung und effektive Weitergabe
der neuen gesetzlichen Lage an die Exekutive, aber auch die Konfrontation der Eltern mit dieser Thematik waren
wesentliche Faktoren, die nachhaltig zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung beigetragen haben“, betonte Landesrätin
Dunst. Maßgebliche Beiträge und praktische Umsetzungsmöglichkeiten wurden und werden von der parteiübergreifenden
„Plattform Jugendschutz“ geliefert, in die Vertreter der burgenländischen Jugendorganisationen, der Jugendwohlfahrt,
der Bezirkshauptmannschaften, der Bezirksgerichte und der Exekutive eingebunden sind.
Für das Jahr 2003 ist aufgrund des positiven Feedbacks und des großen Erfolges geplant, die Informationsbroschüre
wieder in den Schulen, und hier vor allem an die Schüler der 7. Schulstufe, zu verteilen. Auch die vermehrte
Einbindung der Lehrer und die erneute Organisation von Elternabenden wird überlegt. Zusätzlich will Landesrätin
Verena Dunst auf kommunaler Ebene in Kooperation mit den Jugend- und Familiengemeinderäten Informationsveranstaltungen
abhalten und die Kampagne „no alc but fun“, wo Jugendliche beispielsweise einen anonymen Alkotest machen können,
weiterführen.
Ebenso werden heuer wieder ein Monat langspezielle Kontrollen durchgeführt, wo geprüft wird, ob die Ausgehzeiten
und der Konsum von alkoholischen Getränken, dem Jugendschutzgesetz entsprechend, eingehalten werden.
Speziell bei Auftritten von Live-Bands ist in der Vergangenheit aufgefallen, dass die Beginnzeiten mit meist 22.00
Uhr relativ spät angesetzt sind. Dazu Landesrätin Dunst: „Mir ist es daher ein Anliegen, mit den beliebten
Bands Gespräche über die Möglichkeit zu führen, bereits um 20.00 Uhr zu starten.“ |