Karl Ploberger zum Vorsitzenden des Landesbeirates gewählt
Linz (lk) - Das Land Oberösterreich schreibt für die Jahre 2005, 2007 und 2009 Landesgartenschauen
aus. An der Ausschreibung kann sich jede oberösterreichische Gemeinde oder der Zusammenschluss mehrerer Gemeinden
beteiligen. Ein Landesbeirat bestehend aus je einem Vertreter der Agrar- und Forstrechts-Abteilung, der Naturschutzabteilung,
der Oö. Akademie für Umwelt und Natur, der Abteilung Gemeinden sowie der Abteilung Gewerbe des Landes
Oberösterreich, des ORF-Landesstudios Oberösterreich, der Landesinnung der Gärtner und der Landesinnung
der Floristen der Wirtschaftskammer sowie des Landesverbandes der Gärtner Oberösterreichs der Landwirtschaftskammer
übernimmt die Vorprüfung der Bewerbungen und wird der Landesregierung einen Vergabevorschlag machen sowie
die ausrichtende(n) Gemeinde(n) bei der Vorbereitung und Durchführung begleiten und beraten. Zum Vorsitzenden
des Landesbeirates wurde in der Sitzung am 22. Jänner 2003 Biogärtner Karl Ploberger gewählt.
"Landesgartenschauen sollen dazu beitragen, dass in oberösterreichischen Gemeinden unter umweltpolitischen
und ökologischen Gesichtspunkten gestaltete Lebensräume und Grünzonen entstehen. Gartenschauen sollen
aber auch Familienausflugsziele mit Erlebnischarakter sein, die agrarische Themen breiten Bevölkerungsschichten
nahe bringen", umreißt Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer einige Ziele. Darüber hinaus sollen
Gestaltungsmöglichkeiten im Siedlungs- und Grünbereich und im Bereich der Gartenkultur aufgezeigt werden,
unter anderem mit fachlichen Begleitprogrammen.
Im Rahmen einer Neuausrichtung der oö. Landesgartenschauen hat die Oö. Landesregierung auch eine Reihe
von Richtlinien für die Durchführung beschlossen. Dazu gehören:
- Ausreichend große zusammenhängende Flächen mit entsprechender Widmung.
- Freiflächen sollen im Rahmen eines umfassenden Grünkonzeptes gestaltet werden und für die Bevölkerung
langfristig nutzbar sein.
- Gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz und ausreichende Zahl von Parkplätzen.
- Detaillierte Kostenschätzung und Finanzierungsplan mit Eigenleistungen der Gemeinde(n).
- Neu angelegte Vegetationsflächen sollen möglichst zwei Vegetationsperioden vor Eröffnung fertig
gestellt sein.
- Für die Nachfolgenutzung der Flächen muss es einen qualifizierten Pflege- und Entwicklungsplan geben.
- Die Planung der Nachfolgenutzung sollte mindestens einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung der
Gartenschau umfassen und budgetär sichergestellt sein.
Gemeinsame Projekte von mehreren Gemeinden sind wünschenswert und werden bevorzugt. An der Durchführung
einer Landesgartenschau in den Jahren 2005, 2007 oder 2009 interessierte Gemeinden können ihre Bewerbung bis
31. Mai 2003 an das Amt der Oö. Landesregierung, Agrar- und Forstrechts-Abteilung, Promenade 31, 4021 Linz,
senden. Die detaillierte Ausschreibung geht allen Gemeinden auf elektronischem Weg zu.
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