Grasser: Einigung rettet das Bankgeheimnis
Wahrscheinliches Weiterbestehen des Koexistenzmodells über 2010 hinaus
Wien (bmf) - Im gestrigen Ecofin konnte eine Lösung für die Zinsbesteuerung erreicht werden. Der unabhängige Finanzminister Karl-Heinz Grasser gab nach der langen Sitzung bekannt, daß das Bankgeheimnis weiterhin unverändert bestehen bleiben werde. Denn solange die Drittstaaten, wie die Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino ihr Bankgeheimnis gegenüber den Finanzbehörden nicht aufgeben und entsprechend dem OECD-Standard aus 2002 auf Anfrage Auskunft erteilen, nimmt Österreich einen Quellensteuerabzug in derselben Höhe wie die Drittstaaten vor und kann sein Bankgeheimnis unverändert fortführen. "Diese Regelung sichert unser Bankgeheimnis in die weite Zukunft ab. Österreich ist und bleibt damit einer der attraktivsten Finanzstandorte." meinte Grasser weiter und: "Der bisher festgelegte Endzeitpunkt 2010 für das Koexistenzmodell und das Ende des Bankgeheimnisses konnte damit wegverhandelt werden."

Gleichzeitig wird eine gleitende Erhöhung des Quellensteuersatzes zur Vermeidung von Störungen der Finanzmärkte eingeführt: Vom 1.1.2004 bis Ende 2006 beträgt der Quellensteuersatz für Ausländer 15%, zwischen 2007 und 2009 20%, erst ab 2010 35%. Um eine Diskriminierung des österreichischen Bankensektors bzw. ein umständliches Rückerstattungsverfahren zu vermeiden, muss in Österreich dann gar keine Quellensteuer einbehalten werden, wenn z.B ein Belgier (derzeit Endbesteuerung 15%) bereit ist, seine Zinserträge seiner eigenen Steuerbehörde zu melden. In diesem Fall wird dann in Belgien die 15% Zinssteuer vorgeschrieben.

Der Abschluss der Zinsen-Richtlinie erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass mit allen relevanten Drittstaaten gleichlautende Vereinbarungen über einen Quellensteuerabzug vereinbart werden und diese bis März 2003 vorgelegt werden können. Erst danach kommt der formelle Beschluss über die Zinsen-Richtlinie zustande. Die abhängigen und assoziierten Gebiete müssen sofort mit 1.1.2004 einen automatischen Informationsaustausch oder den Quellensteuerabzug starten.

Abschliessend sagte Grasser: "Wesentlich war mir, dass der Zusammenhang des Steuerpakets (Zinsen und Verhaltenskodex) gewahrt bleibt." Der Beschluss über die Zinsen-Richtlinie erfolgt erst, wenn über die erforderlichen "Rollback"-Maßnahmen, also die gesetzliche Rückführung der Maßnahmen des schädlichen Steuerwettbewerbs, im ECOFIN Einigung erzielt worden ist und wenn sich die betroffenen Mitgliedstaaten verpflichtet haben, bis Ende 2003 die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.

"In Summe eine für Österreich und Europa kluge und umsichtige Einigung, die einen wesentlichen Fortschritt in der Sicherstellung der Besteuerung von Zinserträgen und in der Bekämpfung der Steuerhinterziehung darstellt", schloß Grasser.
 
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