Innsbruck (lk) - "Wir haben beim Sozialhilfegesetz in Verhandlungen einen Konsens
der Regierungs-Parteien erzielt. Mein vorgelegtes Konzept und das von LR Christa Gangl waren in den wesentlichen
Punkten deckungsgleich", erklärte LH Herwig van Staa am Dienstag (21. 01.)
im Pressefoyer gleich nach der Sitzung der Landesregierung im Landhaus in Innsbruck.
So sollen in Not geratene österreichische Staatsbürger und anerkannte Flüchtlinge, die ihr Asylverfahren
positiv abgeschlossen haben, die Sozialhilfe wie bisher bekommen. Alle anderen Ausländer, die sich bei uns
aufhalten, sollen eine gewisse Grundversorgung bekommen. Bei Begehung einer nachgewiesenen Straftat ist als Einschränkung
eine Kürzung der Unterstützung vorgesehen. LR Christa Gangl hat noch eine Flüchtlings-Clearingstelle
für besondere Einzelfall-Abklärungen vorgeschlagen.
Bis zur nächsten Regierungssitzung wird sie dann die Gesetzesnovelle vorlegen, die dann im März-Landtag
beschlossen werden kann. "Mit Jahresende haben wir bereits erkannt, welche Probleme im Flüchtlingsbereich
nun vorliegen. Deshalb können wir nicht auf eine Bundeslösung warten, weil das zu lange dauert. Für
das Asylverfahren wird in Zukunft auch ein besseres Ermittlungsverfahren durchgeführt", stellte LHStv
Hannes Gschwentner fest.
"Ziel muss weiterhin eine gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge auf alle EU-Staaten sein.
Ich werde das auch im Europarat thematisieren", meinte noch der Landeshauptmann. |