UVS als Berufungsbehörde weiter ausgebaut
Verwaltungsreform stärkt Unabhängigen Verwaltungssenat Steiermark (UVS)
Graz (lk) - „Im Jahr 2002 wurden an den Unabhängigen Verwaltungssenat Steiermark 2.345 Beschwerden herangetragen, in rund der Hälfte der Fälle wurde der Beschwerde stattgegeben“, zogen der Vorsitzende des Unabhängigen Verwaltungssenats Steiermark Dr. Peter Schurl und UVS-Senatsmitglied Dr. Erich Kundegraber am Dienstag (21. 01.) in Graz Bilanz. Derzeit betrifft der Großteil der Berufungen Strafsachen, insbesondere im Straßenverkehrsrecht oder Arbeits- und Ausländerbeschäftigungsrecht.

Das wird sich in Zukunft ändern. Denn durch die neuen Kompetenzen, die die Unabhängigen Verwaltungssenate im Zuge der Verwaltungsreform erhalten haben, wird das Betätigungsfeld des UVS als Berufungsbehörde stark ausgeweitet. In zahlreichen der mittelbaren Bundesverwaltung zuzuordnenden Angelegenheiten – dazu zählen u.a. der Entzug der Lenkerberechtigung (Führerscheingesetz), Anlageverfahren der Gewerbeordnung sowie das Kraftfahrgesetz - wurde der UVS zur zweiten Instanz bestimmt. Seit 1. Jänner 2003 ist er auch für Beschwerden im Vergabewesen zuständig und löst damit die Vergabekontrollkommission des Landes Steiermark ab.

Erich Kundegraber ist als Leiter des Evidenzbüros u.a. dafür zuständig, dass richtungsweisende UVS-Entscheidungen in das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) eingespeist werden, dass über Internet (www.ris.bka.gv.at) kostenlos genutzt werden kann. In den letzten Jahren konnte insbesondere was die Maßnahmenbeschwerden betrifft – wie z.B. Hausdurchsuchungen, Festnahmen ohne Haftbefehl oder auch Schubhaftangelegenheiten – ein Rückgang der Beschwerden verzeichnet werden. Laut Kundegraber sei dies vor allem auf die stärkeren Bemühungen der Behörden zurückzuführen.

Mit einer Entscheidung Kundegrabers war zumindest das Innenministerium nicht einverstanden. Kundegraber hatte im Vorjahr einer Beschwerde stattgegeben, dass auch bei einem Erstverhör nach zumindest einer Stunde der Betroffene über sein Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen, informiert werden muss. Der Innenminister legte Amtsbeschwerde ein, der vom Verwaltungsgerichtshof aber nicht stattgegeben wurde. Das Höchstgericht bestätigte vor kurzem den Entscheid des UVS-Steiermark. Erich Kundegraber: „Das ist eine Riesenreform in Österreich. Sie bringt den Bundesgesetzgeber in Zugzwang bei der Strafprozessordnung nachzuziehen und auch dort die Beiziehung eines Anwaltes zu ermöglichen.“
 
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