Altenrhein: Lärmbelastungen im vertraglichen Rahmen
Dezember-Bericht des Vorarlberger Flugbeobachters
Bregenz/Altenrhein (vlk) - Der Flugbobachter des Landes Vorarlberg hat auch im Dezember 2002 die Flugbewegungen in Altenrhein konsequent kontrolliert. Aus dem soeben vorgelegten Bericht geht hervor, dass sich die gemessenen Tageslärmbelastungen in dieser Zeit im vertraglich vereinbarten Rahmen bewegt haben.

Während der so genannten Normalbetriebszeiten überprüfte der Flugbeobachter die Einhaltung der Flugrouten. Darüber hinaus wurden die von der Flugplatzbetreiberin, der Airport Altenrhein AG, gemeldeten Flugbewegungen und die damit zusammenhängenden Berechnungen der Lärmpunktezahlen überprüft.

Der Flugbeobachter nahm seine Kontrolltätigkeiten auch während der Randbetriebszeiten wahr; das sind jene Zeiten vor, zwischen oder nach den Regelbetriebszeiten, in denen auch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Im Dezember 2002 wurden insgesamt 19 Ausnahmebewilligungen während der Randbetriebszeiten erteilt, davon berührte fünf Flugbewegung österreichisches Staatsgebiet, vier betrafen Ambulanzflüge.
 
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