Möglichkeit der Überweisung von österreichischen Pensionen auf ein ausländisches Konto
Neue Adressen und Zuständigkeiten der »Pensionsversicherungsanstalt«
Auch die im Ausland lebenden Bezieherinnen und Bezieher österreichischer Pensionen der (ehemaligen) „Pensionsversicherungsanstalt
der Angestellten (PVAng)“ haben nun die Möglichkeit, die österreichische Pension direkt auf ein Konto
des Empfängers / der Empfängerin in seinem/ihrem ausländischen Wohnortstaat überwiesen zu bekommen.
Dies hat die (ehemalige) „Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (PVAng)“ Ende vorigen Jahres – ebenso wie
die (ehemalige) „Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter (PVArb)“ bereits zu Ende des Jahres 2001 – deren im
Ausland wohnhaften LeistungsbezieherInnen angeboten.
Die entsprechenden Formulare – Antrag auf Direktüberweisung der österreichischen Pension ins Ausland
– in deutscher und englischer Sprache können hier herunter geladen werden (siehe Kasten).
Sollte eine Überweisung auf ein ausländisches Konto vom/von der EmpfängerIn nicht gewünscht
sein, ist von diesem/r keine weitere Veranlassung zu treffen.
Durch die Fusion der „Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten“ und der „Pensionsversicherungsanstalt der
Arbeiter“ per 1. 1. 2003 zur „Pensionsversicherungsanstalt“ ergeben sich für ASVG-Pensionsverfahren mit Auslandsbezug
neue Strukturen und Zuständigkeiten. Die (neue) „Pensionsversicherungsanstalt“ wird durch eine „Hauptstelle“
in Wien und in jedem Bundesland durch eine „Landesstelle“ vertreten.
Zwischenstaatliche Verfahren bei einem Wohnsitz des/r Antragstellers / Antragstellerin in einem EU-Mitgliedsland,
einem EWR-Staat oder einem Staat, mit dem Österreich ein Abkommen über soziale Sicherheit abgeschlossen
hat, sind ausschließlich bei der Landesstelle Wien der „Pensionsversicherungsanstalt“ einzuleiten.
Die Pensionsangelegenheiten in Österreich wohnhafter Personen mit ausländischen Versicherungszeiten werden
von der auf Grund des Wohnsitzes zuständigen Landesstelle des betreffenden Bundeslandes bearbeitet. In jenen
Fällen, in denen nicht eindeutig erkennbar ist, welche Landesstelle zu kontaktieren ist, sind die Schriftstücke
der Landesstelle Wien zu übermitteln.
Erreichbarkeiten aus dem Ausland
aus Österreich wäre bei den Telefon- und Faxnummern anstatt
der internationalen Vorwahl („+43“) „0“ zu wählen. Die angegebene
Hauptnummer ist ortsungebunden und daher als Zentrale Rufnummer
für alle Geschäftsstellen gleichermaßen gültig.
Hauptstelle Wien
Friedrich Hillegeist-Straße 1
1021 Wien
Telefon: +43 / 503 03-0
Telefax: +43 / 503 03-28850
E-Mail: pva@pva.sozvers.at
Landesstelle Wien
Friedrich Hillegeist-Straße 1
1021 Wien
Telefon: +43 / 503 03-0
Telefax: +43 / 503 03-28850
E-Mail: pva-lsw@pva.sozvers.at
Landesstelle Niederösterreich
Europaplatz 5
3100 St. Pölten
Telefon: +43 / 503 03-0
Telefax: +43 / 503 03-32850
E-Mail: pva-lsn@pva.sozvers.at
Landesstelle Burgendland
Ruster Straße 124
7001 Eisenstadt
Telefon: +43 / 503 03-0
Telefax: +43 / 503 03-33850
E-Mail: pva-lsb@pva.sozvers.at
Landesstelle Steiermark
Bahnhofsgürtel 79
8021 Graz
Telefon: +43 / 503 03-0
Telefax: +43 / 503 03-34850
E-Mail: pva-lsg@pva.sozvers.at
Landesstelle Kärnten
Bahnhofplatz 1
9021 Klagenfurt
Telefon: +43 / 503 03-0
Telefax: +43 / 503 03-35850
E-Mail: pva-lsk@pva.sozvers.at
Landesstelle Oberösterreich
Volksgartenstraße 14
4021 Linz
Telefon: +43 / 503 03-0
Telefax: +43 / 503 03-36850
E-Mail: pva-lso@pva.sozvers.at
Landesstelle Salzburg
Faberstraße 20
5021 Salzburg
Telefon: +43 / 503 03-0
Telefax: +43 / 503 03-37850
E-Mail: pva-lss@pva.sozvers.at
Landesstelle Tirol
Schusterbergweg 80
6020 Innsbruck
Telefon: +43 / 503 03-0
Telefax: +43 / 503 03-8850
E-Mail: pva-lst@pva.sozvers.at
Landesstelle Vorarlberg
Marktplatz 6
6850 Dornbirn
Telefon: +43 / 503 03-0
Telefax: +43 / 503 03-39850
E-Mail: pva-lsv@pva.sozvers.at
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Quelle: Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Auslandsösterreicher-Abteilung; http://www.bmaa.gv.at
und http://www.auslandsoesterreicher.at |