Photovoltaik-Wirtschaft in Österreich in der Krise | ||
50 Wochen im Jahr keine Abnahmeverträge mit Netzbetreibern Wien (pte) - Die Photovoltaik-Wirtschaft in Österreich steht vor einer existenziellen Bedrohung. Die für das Gesamtjahr 2003 vorgeschriebene Abnahmemenge durch die Netzbetreiber ist bereits am 14. Januar überschritten worden. Für die restlichen 50 Jahreswochen dürften die Solarstrom-Produzenten also nur Bruchteile der Gestehungskosten als Erlös für ihr Produkt erhalten – sofern sie ihren Strom überhaupt an den Mann bringen können. Im neuen Ökostromgesetz sollte unter anderem die Förderung von umweltfreundlichem Strom aus Solarzellen auf eine neue Basis gestellt werden. Die Netzbetreiber wurden zur Abnahme von Ökostrom zu festgelegten Preisen verpflichtet, wodurch der Absatz von Ökostrom zu kostendeckenden Preisen sichergestellt werden sollte. Mit dem Gesetz sollte die Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 betreffend "Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern im Elektrizitätsbinnenmarkt" umgesetzt werden. Die Netzbetreiber waren von der Regelung wenig angetan, da sie die erhöhten Kosten an ihre Kunden weitergeben müssen und so indirekt der Gesamtstromverbrauch sinkt. Die Stromkonzerne erreichten, dass in Paragraph 10 Ökostromgesetz eine Deckelung der Abnahmeverpflichtung von relativ teurem Solarstrom bei 15 Megawatt eingeführt wurde. Wie die Aufsichtsbehörde E-Control mitteilt, ist dieser Wert bereits am 14. Januar überschritten worden. Die Netzbetreiber haben bereits Verträge über den Kauf von 15,458 MW abgeschlossen, wovon etwa vier bis fünf Megawatt aus tatsächlich bestehenden Anlagen stammen. Rund zwei Drittel der gekauften Strommenge stammt aus Anlagen, die erst errichtet werden müssen. Dazu schreibt die E-Control: "Falls nach einer Überprüfung der bisher eingelangten Anträge der Wert von 15 MW tatsächlich überschritten wird, besteht nun laut Öko Stromgesetz für weitere Anlagen KEIN Anspruch mehr auf Abnahme [...] samt Einspeisetarifvergütung." Lediglich Kleinstanlagen (maximal 20 kW), die in Zusammenhang mit Gebäuden errichtet wurden, haben noch ein Recht auf Abnahme des Solarstromes. Einen Anspruch auf den erhöhten Einspeisetarif haben aber auch sie nicht mehr, wodurch sich sogar für viele umweltbewusste Privatpersonen erhebliche finanzielle Einbußen ergeben. Ob die erfolgte Regelung mit einer offenbar weit an der Realität vorbeigehenden Deckelung im Ökostromgesetz eine Umsetzung im Sinne der EU-Richtlinie darstellt, ist noch unklar. Juristische Schritte gegen die Republik Österreich sind wahrscheinlich, nehmen aber in der Regel mehrere Jahre in Anspruch. Eine Initiative versucht daher mit einer Online-E-Mail-Kampagne an die zuständigen Minister Martin Bartenstein und Wilhelm Molterer sowie den niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll eine Streichung der Deckelung für Solarstrom zu erreichen. Angesichts der unklaren Situation in Regierung und Parlament ist eine schnelle Gesetzesänderung aber nicht zu erwarten. |
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