Gehrer: Überleitung der Bundesmuseen in vollrechtsfähige wissenschaftliche Anstalten abgeschlossen
Naturhistorisches Museum in die volle Rechtsfähigkeit übergeleitet
Wien (bm:bwk) - Als letztes Bundesmuseum wurde mit 1. Jänner 2003 das Naturhistorische Museum in die volle Rechtsfähigkeit übergeführt. Bildungsministerin Elisabeth Gehrer überreichte am Mittwoch (29. 01.) dem bisherigen Leiter, Bernd Lötsch, das Dekret, mit dem er zum Generaldirektor des Naturhistorischen Museums bestellt wurde. "Die Neuordnung der Organisation der österreichischen Bundesmuseen hat die in sie gesetzten Erwartungen, nämlich Verselbstständigung, Dezentralisierung und Effizienzsteigerung erfüllt. Der neuerliche Besucheranstieg im Jahr 2001 ist der beste Beleg dafür", erklärte Gehrer.

Gehrer initiierte die Überleitung der Bundesmuseen in vollrechtsfähige wissenschaftliche Anstalten mit dem Bundesmuseen-Gesetz 1998. Im Jänner 1999 wurde das Kunsthistorische Museum die erste vollrechtsfähige wissenschaftliche Anstalt. Die weiteren Bundesmuseen wie das Technische Museum Wien, die Österreichische Galerie Belvedere und das Museum für Angewandte Kunst folgten. Nur 4 Jahre später konnte dieser Prozess erfolgreich abgeschlossen werden.

Nach der erfolgreichen Überleitung der Bundesmuseen in vollrechtsfähige wissenschaftliche Anstalten und der auch international sehr beachteten Eröffnung des Museumsquartiers wird die Wiedereröffnung der Albertina im März 2003 den nächsten kulturpolitischen Meilenstein darstellen.
 
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