Naturhistorisches Museum in die volle Rechtsfähigkeit übergeleitet
Wien (bm:bwk) - Als letztes Bundesmuseum wurde mit 1. Jänner 2003 das Naturhistorische Museum
in die volle Rechtsfähigkeit übergeführt. Bildungsministerin Elisabeth Gehrer überreichte am
Mittwoch (29. 01.) dem bisherigen Leiter, Bernd Lötsch, das Dekret, mit dem er
zum Generaldirektor des Naturhistorischen Museums bestellt wurde. "Die Neuordnung der Organisation der österreichischen
Bundesmuseen hat die in sie gesetzten Erwartungen, nämlich Verselbstständigung, Dezentralisierung und
Effizienzsteigerung erfüllt. Der neuerliche Besucheranstieg im Jahr 2001 ist der beste Beleg dafür",
erklärte Gehrer.
Gehrer initiierte die Überleitung der Bundesmuseen in vollrechtsfähige wissenschaftliche Anstalten mit
dem Bundesmuseen-Gesetz 1998. Im Jänner 1999 wurde das Kunsthistorische Museum die erste vollrechtsfähige
wissenschaftliche Anstalt. Die weiteren Bundesmuseen wie das Technische Museum Wien, die Österreichische Galerie
Belvedere und das Museum für Angewandte Kunst folgten. Nur 4 Jahre später konnte dieser Prozess erfolgreich
abgeschlossen werden.
Nach der erfolgreichen Überleitung der Bundesmuseen in vollrechtsfähige wissenschaftliche Anstalten und
der auch international sehr beachteten Eröffnung des Museumsquartiers wird die Wiedereröffnung der Albertina
im März 2003 den nächsten kulturpolitischen Meilenstein darstellen. |