Wien (bpd) - Für das Jahr 2003 wird vom Bundeskanzleramt zum zweiten Mal die mit 150.000.- Euro dotierte
Kino-Initiative ausgeschrieben. Sie richtet sich an österreichische Kinos, die durch eine vielfältige
Programmierung ein abwechslungsreiches und kulturell wertvolles Filmangebot für das Publikum bieten.
Eingereicht werden können über den normalen Kinobetrieb hinausgehende konkrete Projekte wie zum Beispiel
Kinderkino, anspruchsvolle Filmreihen, Kurz- und Dokumentarfilmpräsentationen, Nachtfilmschienen, Diskussionen,
Einladungen von Regisseuren, innovative Marketing- und Werbeaktivitäten, Zusammenarbeit mit Schulen und Universitäten,
Synergien mit lokalen Vereinen und Kulturveranstaltern etc.
Die Förderung kann von allen Kinos und Kinoinitiativen mit regelmäßigem Betrieb (täglich,
wöchentlich oder monatlich) in Anspruch genommen werden. Kinos, die eine Jahresförderung des Bundes erhalten,
sind von dieser Initiative ausgenommen. Technische Investitionen können in diesem Rahmen nicht gefördert
werden.
Einreichungen in 4-facher Ausführung, versehen mit dem Vermerk "Kino-Initiative", sind an die Kunstsektion,
Bundeskanzleramt, Abteilung II/3, Schottengasse 1, 1014 Wien, zu senden. Die Einreichungsunterlagen können
unter Tel.: 01-53115-7535 angefordert oder auf der homepage der Kunstsektion www.art.austria.gv.at abgerufen werden.
Einreichtermin: 31. März 2003 (Einlangen im Bundeskanzleramt). Alle Einreichungen werden von einer unabhängigen
Fachjury bewertet. |