Erwin Felzmann neuer Vorsitzender des Menschenrechtsbeirates  

erstellt am
07. 02. 03

Wien (bmi) - Innenminister Ernst Strasser bestellte Erwin Felzmann, Präsident des Obersten Gerichtshof in Ruhe, am 6. Februar 2003 zum neuen Vorsitzenden des Menschenrechtsbeirates im Bundesministerium für Inneres.

Wie es das Sicherheitspolizeigesetz vorsieht hat – nach dem Verzicht von SC Univ.Prof. Dr.


Dr. Erwin Felzmann

Foto: BMI/Pospischil
Gerhart Holzinger auf das Amt des Vorsitzenden des Menschenrechtsbeirates Innenminister Dr. Ernst Strasser den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Univ.Prof. Dr. Karl Korinek ersucht, einen geeigneten Nachfolger für die Funktion vorzuschlagen.

Dr. Felzmann wird nicht nur vom Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes als Persönlichkeit beschrieben, der der Schutz der Grund- und Menschenrechte ein besonderes Anliegen ist, sondern er ist auch aus seiner jahrzehntelangen Tätigkeit in verschiedenen richterlichen Ämtern, zuletzt als Präsident des Oberlandesgerichtes Wien von 1992 bis 1998 und des Obersten Gerichtshofes von 1999 bis Ende 2002 und als Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes bekannt; seine richterliche Tätigkeit bietet Gewähr für seine Unabhängigkeit und Erfahrung.

„In der schwierigen Phase des Aufbaus des Menschenrechtsbeirates, dieser in Europa einzigartigen Institution hat Dr. Holzinger die Mitglieder des Menschenrechtsbeirates zu einem Team geformt, in dessen Zentrum die Verbesserung des Umganges der Exekutive mit den Menschenrechten stand; ich danke SC Univ.Prof. Dr. Gerhart Holzinger sehr für seine beispielgebende Vorsitzführung“, bedankte sich Innenminister Strasser bei dem aus der Funktion Scheidenden.

Der aus Vertretern von NGO´s und Ministerien zusammengesetzte Beirat wurde unter der behutsamen Führung von Dr. Holzinger zu einem funktionierenden Instrument, das durch seine Arbeit auch sehr zur Transparenz der Polizeiarbeit beitragen konnte.

Berührungsängste und Vorbehalte zwischen NGO´s und der Polizei konnten abgebaut werden; dem Menschenrechtsbeirat war auch daran gelegen, Mängel in der Arbeitsumgebung von Exekutivbeamten aufzuzeigen und auch auf diese Weise zur Professionalisierung der Arbeit der Polizei beizutragen.

In der ersten Funktionsperiode des Menschenrechtsbeirates konnten auch die sechs für den Menschenrechtsbeirat als verlängerter Arm tätigen Kommissionen organisiert und eingerichtet werden. Der Menschenrechtsbeirat hat sich in dieser Phase insbesondere mit dem Aufzeigen struktureller Mängel beschäftigt und hat durch entsprechende Verbesserungsvorschläge präventiv im Sinne des Menschenrechtsschutzes gewirkt. Das vorrangige Anliegen des Gremiums war es, das Bewusstsein für die Wahrung der Menschenrechte im Bereich der Exekutive weiter zu schärfen. Unter anderem hat der Menschenrechtsbeirat Berichte zu menschenrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Anhaltung von Frauen durch Organe der Sicherheitsexekutive, über die Information von angehaltenen Personen, zum Problem "Minderjährige in Schubhaft" und zu den sogenannten "Problemabschiebungen" erarbeitet.

Innenminister Strasser: „Für mich und für die Beamtinnen und Beamten im Innenministerium, aber auch für jeden einzelnen Polizisten, für jede einzelne Gendarmeriebeamtin, ist der Menschenrechtsbeirat von zentraler Bedeutung dafür, dass die Arbeit von Polizei und Gendarmerie unter bestmöglicher Beachtung der Menschenrechte vollzogen wird. In diesem Sinne setze ich alles daran, dass der Menschenrechtsbeirat seine wichtige Arbeit weiterhin in bewährter Weise erfüllen kann. Das Innenministerium hat höchstes Interesse an einer kontinuierlichen und fruchtbaren Zusammenarbeit, und ich freue mich daher, dass mit Präsident Dr. Felzmann diesem Gremium eine anerkannte und erfahrene Persönlichkeit vorsteht.“

http://www.menschenrechtsbeirat.at
 
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