Aussagen des italienischen Außenministers, Zweisprachigkeit vor Gericht und der Spracherwerb an den Schulen  

erstellt am
04. 02. 03

Bozen (lpa) - Aussagen des italienischen Außenministers Franco Frattini über Südtirol, das EU-Recht, das Gruber-De-Gasperi-Abkommen, die Streitbeilegungserklärung und die Schutzmachtfunktion Österreichs war eines von drei politischen Themen, über die am Montag (03. 02.) in der Landesregierung gesprochen wurde. Die Zweisprachigkeit vor Gericht und der Spracherwerb an den Schulen waren die weiteren. Landeshauptmann Luis Durnwalder legte in der anschließenden Pressekonferenz mit Nachdruck den Standpunkt des Landes klar.

"Bilaterale Verträge werden durch die europäische Gesetzgebung nicht außer Kraft gesetzt. Das gilt für das Gruber-De Gasperi-Abkommen ebenso wie für andere Verträge, die auf verfassungsrechtlich verankerte Grundsätze gründen, wie es der Sprachminderheitenschutz in den beiden betroffenen Ländern Italien und Österreich ist." Mit diesen Worten nahm Südtirols Landeshauptmann heute zu den Ende vergangener Woche veröffentlichten Aussagen des italienischen Außenministers Stellung. Durnwalder bewertete die Aussagen Frattinis - "Sofern sie getreu wiedergegeben wurden" - als befremdend und undiplomatisch. An Österreich gewandt, bedankte er sich für die postwendende Stellungnahme.

"Das Recht auf einen muttersprachlichen Prozess ist verfassungsrechtlich garantiert. Man kann nicht wegen Durchführungsschwierigkeiten von einem Grundrecht Abstand nehmen und auch nicht einfach eine Durchführungsverordnung ändern", so brachte der Landeshauptmann den Standpunkt des Landes in Sachen Zweisprachigkeit vor Gericht auf den Punkt. Es sei Aufgabe des Staates, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Das Land sei im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Zusammenarbeit und Hilfeleistung bereit, sei dies nun durch Interventionen oder die Abordnung von Personal.

Im Bereich der Schule gäbe es - so der Landeshauptmann - nichts Neues zu melden. Nach wie vor gälten für die Schulen dieselben Vorgaben und Richtlinien wie bisher. Demnach können die italienischen Schulen den vorgeschriebenen Zweitsprachenunterricht von sechs Wochenstunden um 50 Prozent ausbauen, also um bis zu drei Stunden, wie es die Landesregierung vor eineinhalb Jahren vorgegeben hatte. Auch wenn in diesen Stunden verschiedenste Sachbereiche behandelt werden, dürfen nur die Sprachkenntnisse und die Sprachbeherrschung bewertet werden. "Eine dreisprachige Immersionsschule oder eine gemischtsprachige Schule werde es in Südtirol nicht geben; auch in diesem Bereich gelten im Sinne des Artikels 19 des Autonomiestatutes klare Spielregeln", so Durnwalder. Er freue sich allerdings über die verstärkte Bewusstseinsbildung unter den italienischsprachigen Bürgern, die das Erlernen der zweiten Sprache immer mehr als Bereicherung empfänden.
 
 
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