Salzburger Kriminalpolizei ermittelt
Reutte (pte) - Telebusiness Center Tornado-Austria hat sich offenbar auf eine neue Form des Abmahnwesens
verlegt. Mit einem E-Mail, das auf einen angeblich versendeten Virus Klez hinweist, verlangt Tornado-Austria von
verschiedenen Unternehmen für den angeblich entstandenen Schaden jeweils 900 Euro Gutmachung. Bisher haben
sich vier Unternehmen gemeldet, die dieses Mail erhalten haben. Die Kriminalpolizei wurde bereits eingeschaltet.
Nach Recherchen von pressetext.austria ist das Unternehmen Telebusiness Tornado-Austria aber nicht im österreichischen
Firmenbuch eingetragen. Telefonische Rückfragen konnten keine gestellt werden, da die Telefone des Unternehmens
nicht abgehoben wurden. Nach Auskunft beim Innovationszentrum Reutte befinden sich die Mitarbeiter von Tornado
zurzeit auf Urlaub. Die Schadenersatzforderungen ergeben sich aus einem Totalabsturz des Systems am 8. Januar 2003,
aus dem ein angeblicher Schaden von 10.000 Euro entstanden sei. Dieser Betrag sei gerichtlich einklagbar.
Im E-Mail ist die Rede davon, dass das Virus zwar nicht in voller Absicht verschickt wurde, daher werde der Fall
nur dann zur Anzeige gebracht, wenn nicht die Wiederinstandsetzungskosten von 900 Euro, das entspricht zehn EDV-Techniker-Stunden
zu je 90 Euro, auf ein genanntes Konto eingehen. Als Bankverbindung wird die Raiffeisenbank Füssen angegeben.
Nach Auskunft des dortigen Zuständigen für Geldwäsche gingen bereits heute, Dienstag, vier Anrufe
betreffend einer Zahlung ein. Ein Sprecher der Raika Füssen erklärte gegenüber pressetext.austria,
dass mehrere Unternehmen dieses E-Mail mit exakt demselben Inhalt erhalten hatten. Das Bankunternehmen werde sich
der Angelegenheit annehmen und schließt rechtliche Schritte nicht aus. Nach Auskunft des Web-Host von Tornado-Austria,
Netdiscounter.de, gab es zwar technische Probleme mit der Page, von dem Totalabsturz und der E-Mail mit der Geldforderung
war jedoch nichts beka nnt.
Franz Schmidbauer, Richter des Landesgerichtes Salzburg und Webmaster der Österreichischen Richtervereinigung,
erklärte gegenüber pressetext.austria, dass eine Virenschutzpflicht sowohl Absender als auch Empfänger
treffe. Eine eindeutige Haftung des Absenders sieht Schmidbauer allerdings nur für den Fall, wenn ein Virus
absichtlich verschickt wird. Das treffe in den meisten Fällen aber nicht zu. "Im Internet- und E-Mailverkehr
ist mit Viren zu rechnen, daher trifft eine Vorsorgepflicht sowohl den Absender als auch den Empfänger",
so der Rechtsexperte. Schmidbauer rät davon ab, auf Grund dieses Mails Geld zu bezahlen. Mit der Drohung einer
Anzeige im Falle des Nichtbezahlens gehe der Wortlaut nur knapp am Tatbestand einer Erpressung vorbei. |