EU setzt neue Maßstäbe bei der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle  

erstellt am
24 02. 03

Erhöhte Sicherheit für Konsumenten durch einheitliche Kontrollregelungen=
Wien (bmsg) - Gesundheitsminister Mag. Herbert Haupt begrüßte den Verordnungsentwurf über amtliche Lebensmittel- und Lebensmittelkontrollen, der gestern am Agrarministerrat in Brüssel von der Europäischen Kommission erstmals vorgestellt wurde. Der Entwurf sieht einheitliche amtliche Kontrollen auf jeder Stufe der Herstellung, der Verarbeitung, des Vertriebs und soweit erforderlich, auch in der Primärproduktion, vor.

"Ich freue mich, dass sich nun auch die EU in diesem sensiblen Bereich zu strengeren Kontrollen, wie sie in Österreich schon lange Zeit üblich sind, bekennt. Die Konsumenten/innen werden davon profitieren", bekräftigte Haupt.

Schon jetzt gebe es in Österreich durch das geltende Lebensmittelgesetz ein sehr weit gehendes qualitätsgesichertes Kontrollsystem. Die Einrichtung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit würden diese Bemühungen noch weiter unterstreichen, betonte der Gesundheitsminister.

Die auf EU-Ebene angestrebte Harmonisierung der Kontrollen wird die Sicherheit und Qualitätsstandards nachhaltig verbessern. Durch das neue Kontrollsystem werden die extrem unterschiedlichen Vorgangsweisen der amtlichen Kontrolle in verschiedenen Mitgliedstaaten angeglichen und damit auch ein Abbau von Handelshemmnissen gewährleistet. Qualität produzierende Futter- und Lebensmittelbetriebe haben durch die neuen Regelungen künftig einen Wettbewerbsvorteil.

Es sei wichtig, dass es auch für nichttierische Lebensmittel bessere Kontrollen geben werde, "so wie wir sie bei tierischen Lebensmitteln schon längst haben". Die einheitliche Beurteilung bestimmter Sachverhalte würde, so der Gesundheitsminister, zu einer merkbaren Reduzierung bestehender Probleme führen.

"Die geplante Verordnung bringt mehr Sicherheit für die Konsumenten/innen, aber auch für die Produzenten. Österreich unterstützt deshalb den Wunsch der Kommission, diese Verordnung möglichst rasch zu verabschieden. Den nationalen Behörden und den Behörden der Gemeinschaft wird damit ein wirksames Instrument in die Hand gegeben, die Qualität der Lebensmittel auf dem gemeinsamen Markt im Interesse der Konsumenten/innen zu gewährleisten", so Haupt abschließend.
 
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