Budgetausschuss: Sparbuchsteuerbefreiung plenumsreif
Wien (pk) - Der Budgetausschuss des Nationalrats hat heute unter der Vorsitzführung seines Obmannes
Günter Stummvoll eine von ÖVP und FPÖ beantragte Änderung des Einkommensteuergesetzes, des
Umsatzsteuergesetzes sowie des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes ( 34/A) plenumsreif gemacht. Damit wird
die mit 31. Dezember 2002 ausgelaufene Schenkungssteuerbefreiung für die Zuwendung von Sparbüchern um
ein Jahr verlängert, wobei die Befreiung für Personen der Steuerklasse V nur mehr bis zu einem Betrag
von 100.000 Euro gelten soll. Während dieser Teil des Antrages einhellige Zustimmung der Ausschussmitglieder
erzielte, riefen die Änderungen bei der prämienbegünstigten Pensions- und Zukunftsvorsorge grundsätzliche
Bedenken der Oppositionsparteien gegen die Reparatur dieses "knapp vor Ende der letzten Gesetzgebungsperiode
unter Zeitdruck beschlossenen Modells", so SP-Abgeordneter Christoph Matznetter, hervor. Im einzelnen geht
es um die erbrechtliche Gleichstellung von PartnerInnen, die mit VersicherungsnehmerInnen in einer eheähnlichen
Lebensgemeinschaft gelebt haben, mit EhegattInnen und Kindern. Darüber hinaus soll die Veranlagung der Zukunftsvorsorgebeiträge
und der überwiesenen Prämien im Ausmaß von 40 % in Aktien statt bisher von 60 % erfolgen.
Im Hinblick auf ein laufendes Verfahren beim EuGH soll schließlich sichergestellt werden, dass der Vorsteuerabzug
bis Ende 2005 nicht für im Ausland geleaste Gegenstände gilt. Andernfalls drohten dem Staat durch Verlagerung
des Inlandsleasings und Inlandskaufs in das Ausland Einnahmensausfälle von rund 350 Mill. Euro.
In der Debatte erinnerte SP-Abgeordneter Matznetter an den enormen Zeitdruck, unter dem die prämienbegünstigte
Zukunftsvorsorge am Ende der letzten Gesetzgebungsperiode beschlossen wurde und sprach sein Bedauern darüber
aus, dass dieses Gesetz so kurz nach seinem Inkrafttreten bereits repariert werden muss. Darüber hinaus hielt
es der Abgeordnete grundsätzlich für bedenklich, private Sparformen in Zeiten steuerlich zu begünstigen,
in denen harte Einschnitte in die erste Säule gemacht werden müssen.
Hinsichtlich der um ein weiteres Jahr verlängerten Schenkungssteuerbefreiung für Sparbücher zeigte
sich Matznetter zufrieden über die Bereitschaft der Antragsteller, die Steuerbefreiung für die Steuerklasse
V mit 100.000 Euro zu begrenzen. Matznetters Wunsch lautete schließlich, die nur als Übergangsmaßnahme
gerechtfertigte Steuerbefreiung letztmalig zu verlängern, um der Aushöhlung des Erbschafts- und Schenkungsteuerrechts
entgegenzuwirken.
Abgeordneter Werner Kogler (G) schloss sich den Ausführungen seines Vorredners an und plädierte seinerseits
dafür, eine grundsätzliche und öffentliche Diskussion über das Verhältnis zwischen der
ersten und der dritten Säule der Alterssicherung zu führen. Kogler sah die prämienbegünstigte
Zukunftsvorsorge als staatlich angereiztes Versicherungssparen mit dem zusätzlichen Aspekt der Börseplatzförderung.
Abgeordneter Jakob Auer (V) bezeichnete die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge demgegenüber als
ein gelungenes Modell und bekannte sich zu den vorgesehenen Änderungen.
Abgeordneter Günter Stummvoll (V) registrierte unterschiedliche ordnungspolitische Vorstellungen bei Abgeordnetem
Matznetter und unterstrich den Grundsatz, die Sicherung des im Erwerbsleben erreichten Lebensstandards im Alter
so weit wie möglich zu gewährleisten.
Abgeordneter Matznetter mahnte demgegenüber die Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit
ein. Er halte es in Zeiten knapper Kassen nicht für gerechtfertigt, den Lebensstandard eines Besserverdieners
mit den Steuerleistungen einer Verkäuferin abzusichern.
Staatssekretär Alfred Finz erinnerte an das Drängen der EU-Kommission, die zweite und dritte Säule
der Alterssicherung auszubauen und machte auf den diesbezüglichen Nachholbedarf Österreichs aufmerksam.
Das neue Vorsorgemodell werde sehr gut angenommen. Die Summe der staatlichen Prämie betrage 100 Mill. Euro,
dazu kommen Steuervorteile in der Höhe von 50 %.
Hinsichtlich des von Abgeordnetem Kogler angesprochenen Steuerausfalls durch die Schenkungssteuerbefreiung bei
Sparbüchern wies der Staatssekretär darauf hin, dass die Schenkungssteuer eine Bagatellsteuer sei, deren
Anteil am Gesamtsteueraufkommen bei 1,3 Promille liege.
Abgeordneter Hans Moser (S) wollte wissen, welche Börsen Anlagekapazizät für die Zukunftsvorsorge
haben und erfuhr von Staatssekretär Finz, dass derzeit insbesondere Wien und Börsen in den Nachfolgestaaten
in Frage kommen; Bedenken des Abgeordneten Matznetter hinsichtlich der EU-Konformität zerstreute Finz.
Bei der Abstimmung wurde auch ein von Berichterstatter Matthias Ellmauer eingebrachter Abänderungsantrag mit
formalen Anpassungen und redaktionellen Verbesserungen angenommen.
Ein weiterer - ebenfalls einstimmig angenommener - Antrag von FPÖ und ÖVP dient der Anhebung des Mindestsatzes
für verheiratete Bundesbedienstete auf das Eineinhalbfache des Mindestsatzes für Alleinstehende. Damit
soll die Erhöhung des Ausgleichszulagen-Richtsatzes für ASVG-Versicherte für BeamtInnen nachvollzogen
werden ( 35/A). - In der Debatte erfuhr Abgeordneter Jan Krainer von Staatssekretär Finz, dass für Beamte
und ASVG-Versicherte nunmehr tatsächlich gleiche Bestimmungen gelten.
Überplanmäßige Ausgaben und Vorbelastungen im 2. und 3. Quartal 2002
Im Rahmen der begleitenden Haushaltskontrolle behandelten die Abgeordneten sodann Berichte des Finanzministers
zu den überplanmäßigen Ausgaben bzw. Vorbelastungen künftiger Budgets durch Einzelvorhaben
in den Quartalen 2 und 3 des Vorjahres. Die Kenntnisnahme erfolgte durchwegs mit der Mehrheit der Regierungsparteien
ÖVP und FPÖ.
Den Unterlagen sind folgende Daten zu entnehmen: In den Monaten April bis Juni 2002 hat der Finanzminister überplanmäßige
Ausgaben in der Höhe von 1,193 397 Mrd. Euro bewilligt (1/BA), in den Monaten Juli bis September 935,776 Mill.
Euro (2/BA). Die Bedeckung erfolgte jeweils durch Ausgabeneinsparungen und Mehreinnahmen.
Bei der Durchführung von Einzelvorhaben wurden im 2. Quartal 2002 Verpflichtungen im Gesamtumfang von 259,089
Mill. Euro übernommen, die die Budgets künftiger Finanzjahre belasten werden (3/BA). Für das 3.
Quartal belief sich die Summe auf 176,964 Mill. Euro (4/BA). (Schluss)
Staatssekretär Alfred Finz beantwortete Detailfragen der Abgeordneten Werner Kogler (G) sowie Melitta Trunk
(S) und führte dabei aus, dass die Umstellung auf das neue System der BIG-Mieten deshalb zu (saldenneutralen)
Überschreitungen führe, weil das Budget 2002 bereits im Frühjahr 2000, also noch vor der Änderung
des Bundesimmobiliengesetzes, beschlossen wurde. Zweck der Umstellung sei es, auch im innerbetrieblichen Leistungsaustausch
den Verrechnungsgrundsatz einzuführen und solcherart Anreize zu schaffen, mit der Ressource "Raum"
so sorgfältig wie möglich umzugehen, erinnerte der Staatssekretär.
Abgeordneter Jakob Auer (V) erfragte von Staatssekretär Finz folgende vorläufige Eckdaten zum Budgetvollzug
des Vorjahres: Bei Ausgaben von 61,8 Mrd. Euro betrugen die Einnahmen 59,4 Mrd. Euro. Das Defizit lag somit bei
2,4 Mrd. Euro, die Defizitquote machte 1,1 % des BIP aus. Brücksichtigt man die Überschüsse der
Länder, betrug das (maastrichtrelevante) gesamtstaatliche Defizit 1 % des BIP.
Die Erhöhung des Defizits führte der Staatssekretär auf folgende Gründe zurück: Bei der
Erstellung und Beschlussfassung des Bundeshaushaltes für das Jahr 2002 habe man ein wesentlich besseres Wachstum
erwartet, als dann tatsächlich eingetroffen sei; überdies müsse man die Kosten für die Beseitigung
der Hochwasserschäden im August 2002 berücksichtigen. |