Brüssel schlägt Vereinfachung der Regelung für staatliche Beihilfen vor  

erstellt am
20. 02. 03

Mitgliedsstaaten können Beihilfen ohne Genehmigung der Kommission gewähren
Brüssel (aiz.info) - Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (19. 02.) den Entwurf einer Verordnung genehmigt, die auf eine Verwaltungsvereinfachung und eine wirksame Überwachung der staatlichen Beihilfen im Agrarsektor abzielt, ohne die Kontrolle durch die Kommission zu schwächen. Agrarkommissar Franz Fischler sagte bei der Präsentation des Entwurfs: "Nach unserem GAP-Reformpaket schlagen wir jetzt vor, die Vorprüfung einer breiten Palette staatlicher Beihilfemaßnahmen durch die Kommission abzuschaffen. Dadurch können die Mitgliedsstaaten Beihilferegelungen sehr viel rascher einführen und damit auch rascher auf die Herausforderungen reagieren, mit denen die Landwirte konfrontiert sind." Diese Verordnung sei ein Beweis dafür, dass die Kommission die Vereinfachung des Agrarrechts "mutig und mit Elan" in Angriff nimmt, so Fischler.
Nach dem In-Kraft-Treten der Verordnung können die Mitgliedsstaaten verschiedene Arten staatlicher Beihilfen im Agrarsektor gewähren, ohne zuvor die Genehmigung der Kommission einholen zu müssen. Diese Gruppenfreistellung wird die Umsetzung neuer staatlicher Beihilfen im Agrarsektor beschleunigen, was wiederum die Durchführung einzelstaatlicher Programme zur Verbesserung der Standards in den Bereichen Umwelt, Tierschutz und Hygiene im Agrarsektor erleichtern wird, so die Kommission in einer Mitteilung.

Beispielsweise könnten die Mitgliedsstaaten damit künftig bei einzelbetrieblichen Investitionen, die nicht zu einem Anstieg der Produktionskapazität führen, bis zu 55% der Kosten übernehmen. Für Investitionen zur Verbesserung der Tierschutz- oder der Umweltbedingungen könnten Beihilfen von bis zu 75% gewährt werden. Für Anreize zur Produktion und Vermarktung von Qualitätserzeugnissen könnte ein Betrieb über drei Jahre bis zu EUR 100.000,- erhalten. Noch einmal der gleiche Betrag könnte für technische Hilfe wie Beratungsdienste oder die Teilnahme an Messen und Ausstellungen gewährt werden.

Im Gegenzug zu dieser Freistellung von der Anmeldepflicht müssen die Mitgliedsstaaten im weiteren Verlauf aussagekräftige Berichte vorlegen, damit die Kommission prüfen kann, ob die Bestimmungen der Verordnung eingehalten wurden. Die Kommission kann jederzeit eine Untersuchung in die Wege leiten, wenn es Beschwerden wegen eines mutmaßlichen Missbrauchs des neuen Verfahrens gibt, so die Mitteilung.

Nach der Konsultation der Mitgliedsstaaten und der Interessengruppen soll die Verordnung nach den Plänen der Kommission ab Jänner 2004 in Kraft treten.
 
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