Angestrebte Aufträge fallen nicht unter die Kategorie „Eigenregiearbeiten“
Wien (pwk) - Die gestrigen Aussagen des Infrastrukturministers Reichhold weist der Bundesinnungsmeister
der Bundesinnung Bau, Johannes Lahofer, entschieden zurück. Der Minister hatte gefordert, dass die ÖBB
auch im privatwirtschaftlichen Sektor als Anbieter auftreten solle und damit auch der Bauwirtschaft Konkurrenz
machen soll, was mit dem Begriff „Kooperation“ umschrieben wird. „Es geht uns hier nicht um die Schaffung eines
geschützten Sektors, sondern darum, dass alle Anbieter mit den gleichen Chancen auftreten und unter gleichen
Bedingungen anbieten können und somit um einen gesunden Wettbewerb in der gesamten Branche“, begründet
Lahofer seinen Vorstoß.
Die ÖBB habe aber in vielen Bereichen einen großen Startvorteil. An erster Stelle stehe die noch immer
verbliebene Haftung der öffentlichen Hand. Während Basel II auch die Bauunternehmer betreffen werde,
habe die ÖBB einen nahezu konkurssicheren Eigentümer im Hintergrund und könne sich so viel billiger
und einfacher Kapital beschaffen. Auch im Arbeitsrecht gebe es gravierende Unterschiede. Und der Minister habe
selbst zugegeben, in welch hohem Ausmaß Zuschüsse in den Infrastrukturbereich fließen.
Im Übrigen, so die Ansicht der Bundesinnung Bau, darf die ÖBB im privaten Bereich gar keine Bauleistungen
anbieten, weil sie nicht über die entsprechende Gewerbeberechtigung verfügt. Die Eigenregiearbeiten,
die die ÖBB bisher durchgeführt hat, seien ohnehin heftig umstritten und ein Relikt aus längst vergangenen
Zeiten. Schon vor Jahren sei überdies nachgewiesen worden, dass in ganz Europa Eigenregiearbeiten in Wahrheit
teurer sind als die Vergabe an Private. Jedes ökonomisch orientierte Unternehmen lagere fachfremde Bereiche
an Spezialisten aus, aber die ÖBB meint, darauf verzichten zu können. So wird die Sanierung der ÖBB
nicht gelingen.
„Keinesfalls liegen aber mehr Eigenregiearbeiten vor, wenn die ÖBB anderen Personen ihre Leistungen anbieten
will. Da kann man das Gesetz verdrehen wie man will, erlaubt ist eine derartige Vorgangsweise jedenfalls nicht,“
resümiert Lahofer. „Wir werden jedenfalls genau aufpassen, dass es hier zu keinen Wettbewerbsverzerrungen
kommt!“ |