Ab 21. Februar liegen Wählerverzeichnisse auf
St. Pölten (nlk) - Vom 21. bis 27. Februar werden in allen Gemeinden „in einem allgemein zugänglichen
Amtsraum“, so die Bestimmung der NÖ Landtagswahlordnung, die Wählerverzeichnisse zur Landtagswahl in
Niederösterreich am Sonntag, 30. März, zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. „Durch fünf aufeinander
folgende Werktage“, so die Bestimmung weiter, also am 21., 24., 25., 26. und 27. Februar, müssen die Wählerverzeichnisse
während der Amtsstunden der jeweiligen Gemeinde, und zwar mindestens vier Stunden täglich und an einem
Tag bis 20 Uhr, einsichtbar sein. Vom Wählerverzeichnis kann man auch Abschriften und Vervielfältigungen
herstellen. Bis spätestens 2. März kann schriftlich oder mündlich Einspruch erhoben werden. Über
den Einspruch hat binnen sieben Tage nach dem Einlangen die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden. |